Das bayerische Innenministerium hat die AfD in die Liste der „extremistisch und extremistisch beeinflussten Organisationen“ aufgenommen. Wichtigste Folge ist eine Verfassungstreue-Prüfung für alle Bewerber zur Übernahme in den Staatsdienst. Diese müssen künftig auf dem entsprechenden Fragebogen angeben, ob sie AfD-Mitglied sind. Die Mitgliedschaft führt aber nicht automatisch zur Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis, wie Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München betonte. Es folge eine Einzelfallprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) oder eine zusätzliche Befragung der betroffenen Bewerber. Das Verfahren gilt für angehende Lehrer, Polizisten und Richter genauso wie für Verwaltungsbeamte. Für bereits verbeamtete AfD-Mitglieder greift das neue Prüfverfahren nicht.
Vor Beamtenlaufbahn AfD-Mitglieder müssen zum Verfassungstreue-Check
Jürgen Umlauft 24.06.2025 - 14:42 Uhr