Verhandlung in Hof Gericht spricht Selbitzer Bürgermeister frei

, aktualisiert am 10.11.2022 - 13:20 Uhr
Stefan Busch, Bürgermeister Selbitz Foto: red
 
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Hof - Das Hofer Amtsgericht hat den Selbitzer Bürgermeister Stefan Busch freigesprochen. Er stand am Donnerstag wegen Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt vor Gericht, nachdem er einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen abgelehnt hatte. Die Staatsanwältin warf Busch vor, seinen Führungsaufgaben nicht nachgekommen zu sein. Er hätte mit mehr Nachdruck handeln müssen.

Das Gericht sah kein Motiv bei Busch, den Mitarbeitern des Bauhofs die korrekte tarifliche Entlohnung für die Rufbereitschaft bewusst verwehrt zu haben. Das Amtsgericht Hof sprach jedoch in seinem Urteil von einem "großen Ausmaß an Schlamperei, Aufschieberei im Rathaus Selbitz bei gleichzeitig dünner Personaldecke". Strafrechtlich sei nicht von Vorsatz auszugehen, allerdings gab Richter Braun dem Leiter der Verwaltung mit auf den Weg, zukünftig genauer hinzusehen und eine gewisse Schlamperei zu beenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Forderung nach der Beweisaufnahme sogar noch erhöht und beantragte 130 Tagessätze zu je 180 Euro. Buschs Anwalt nutzte direkt zu Beginn die Vergangenheit seines Mandaten als Stilmittel. Busch sei ein einfacher Postbote, der komplizierte Sachverhalte gar nicht nachvollziehen könne. Er müsse sich auf seine Mitarbeiter verlassen. Dies tat Busch auch. Und darauf, dass alle seine Richtigkeit hatte in der Vergangenheit. „Wir waren froh, überhaupt Geld für die Rufbereitschaft zu bekommen“, sagte der Vorarbeiter des Bauhofs. Erst 2007 sei Geld dafür geflossen. Ein anderer, früherer Bauhofmitarbeiter, der heute Hausmeister im Rathaus ist, sagte: „Wir dachten, dass das, was Klaus Adelt uns da zuschanzt, schon passt.“ SPD-Politiker Klaus Adelt ist der Amtsvorgänger Buschs.

Die Stadt Selbitz hat die ausstehenden Gehälter bereits nachbezahlt und auch bei der Deutschen Rentenversicherung nachgebessert. Busch war nach den Unregelmäßigkeiten von einem Stadtratsmitglied belastet worden, das einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben hatte. Daraufhin begannen die Ermittlungen.

 

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