Wer das Tempolimit innerorts um mindestens 60 oder außerorts um 70 Stundenkilometer überschreite, müsse neben dem vorläufigen Entzug des Führerscheins mit dem Verlust des Autos rechnen, kündigte Gewessler in Wien an. Nach einer Prüfung des bisherigen Fahrverhaltens falle dann die Entscheidung, ob das beschlagnahmte Auto versteigert werde.