Was macht die Politik?
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht: "Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein." Was daraus konkret wird, ist offen. Das Umweltministerium verweist auf dpa-Anfrage auf das für Verbraucherschutz zuständige Justizministerium, das Justizministerium wiederum an das Wirtschaftsministerium. Dies sieht sich jedoch ebenfalls nicht zuständig.
Die Verbraucherzentrale fordert verpflichtende Hinweise auf Mengenreduktionen sowie sichtbare Kennzeichnungen in Geschäften. Handel und Industrie lehnen das ab. Die BVE warnt vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten. Hinweise wie "weniger Inhalt" könnten Kunden abschrecken. Laut HDE sind Mogelpackungen durch das Lauterkeitsrecht bereits verboten. Weiterer Regulierungsbedarf bestehe nicht. Für Kunden seien Preiserhöhungen erkennbar, weil bei Fertigpackungen stets der Grundpreis pro Kilo oder Liter angegeben sei.
Andere Länder sind weiter. Österreich will versteckte Preiserhöhungen strenger ahnden. Die Bundesregierung hat sich kürzlich auf ein Gesetz geeinigt, wonach Händler Mengenreduzierungen bei gleichem Preis 60 Tage kennzeichnen müssen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro. In Frankreich, Rumänien und Ungarn gelten entsprechende Pflichten bereits seit 2024.
"Skimpflation" - noch eine Variante
Verbraucherschützer beobachten noch einen Trend: Einige Hersteller ersetzen Zutaten wie Fleisch, Butter oder Haselnüsse durch günstigere wie Wasser oder Aromen. Das Phänomen heißt "Skimpflation". Verbraucher kauften scheinbar das gleiche Produkt, erhielten aber weniger Qualität fürs Geld, so Valet.