VG Untersteinach Zweckverband schließt Vergleich

Klaus Klaschka
Ein jahrelanger Streit vor Gericht hat mit einem Vergleich geendet. Die Verwaltungsgemeinschaft bekommt 210 000 Euro Entschädigung. Foto: dpa

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach haben im Streit um Baumängel bei der Abwasserleitung einen Vergleich erzielt. Von der Entschädigung bleiben am Ende allerdings nur 90 .000 Euro übrig.

 
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Ludwigschorgast - Mit einem Vergleich sind zwei Streitfälle um Mängel beim Bau der Abwasserleitung aus den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach in die Kulmbacher Kläranlage zu Ende gegangen. „Uns ging es um eine vernünftige Schadensbegrenzung“, sagt die Vorsitzende des Abwasserzweckverbands, Doris Leithner-Bisani.

Die gerichtlichen Verfahren liefen seit 2007 beziehungsweise 2012 „und es war nicht abzusehen, ob es ein endgültiges Gerichtsurteil in unserem Sinn geben wird.“ Mit dem Vergleich habe man nun insgesamt 210. 000 Euro an Entschädigungen bekommen. Davon ist der Anteil an den Verfahrenskosten von 120. 000 Euro abzuziehen.

In den Schadensersatz-Verfahren ging es einerseits um erhöhten Stromverbrauch der Anlage, da die Leitungen entgegen der Planung anders verlegt worden waren sowie andererseits um mangelhaft gebaute Schächte. Die ausführenden Firmen hatten Mängel nicht anerkannt beziehungsweise eine Beseitigung derer abgelehnt, sodass beide Fälle vor Gericht landeten. Weil die Justiz Gutachter hinzugezogen habe, seien Kosten gestiegen und Zeit vergangen. Nach Angaben von Leithner-Bisani seien zwei Gutachter verstorben und die jeweiligen Expertisen hinfällig gewesen. Mit dem Gutachten des Dritten habe der Zweckverband nun einige Schwierigkeiten. „Sie schien uns ziemlich oberflächlich“ so die Bürgermeisterin von Ludwigschorgast.

Als Kläger liegt die Beweislast beim Zweckverband, der den Baufirmen nachweisen müsse, dass und wo Fehler gemacht wurden. Weil unklar gewesen sei, ob dieser Nachweis nach so vielen Jahren noch zu führen sei sowie wegen der immer weiter steigenden Kosten habe man sich nun zu dem Vergleich entschlossen.

„Ob wir die 90. 000 Euro an die Verbandsgemeinden zurückzahlen, oder ob wir sie direkt für Erneuerungen verwenden, muss die Verbandsversammlung noch beschließen“, sagt Leithner-Bisani. „Was die Einleitungsgebühren betrifft wird dies unter dem Strich gleich sein: Bei Rückzahlung würden die Gebühren zwar sinken, durch die anstehenden Neuinvestitionen steigen sie aber wieder“. Denn in die Anlagen müsse mittlerweile weiter investiert werden – nicht zuletzt wegen mittlerweile strengerer Auflagen für die Abwasserentsorgung.

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