Musliminnen haben keinen Anspruch darauf, mit einem Niqab-Gesichtsschleier Autofahren zu dürfen. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die aus Sicherheitsgründen eine Verhüllung des Gesichts verbieten, seien nicht zu beanstanden, auch wenn die Religionsfreiheit der Klägerin dadurch eingeschränkt wird, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer am Montag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.