Von Donnerstag an Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Die Sperrbezirke nach einem Ausbruch in einem Geflügelstall in Waldau sind schon seit einiger Zeit aufgehoben. Jetzt wird auch die Stallpflicht für Geflügel beendet. Foto: Gabriele Fölsche

Das Risiko, dass die Geflügelpest auf Nutztierhaltungen übergreift, wird nicht mehr als hoch eingeschätzt. Deswegen darf das Federvieh jetzt wieder ohne Dach und Zaun ins Freie.

 
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Kulmbach - Geflügelhalter können aufatmen: Die nun seit Wochen geltende Stallpflicht für das Federvieh wird ab sofort aufgehoben. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sei eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich, teilt das Landratsamt mit. Das Umweltministerium habe die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Ab sofort gibt es daher nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest.

Das Landratsamt Kulmbach hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die von Donnerstag an gilt. Damit wird zwar die Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse und Co. beendet. Einige Anordnungen gelten zur Sicherheit aber noch weiter. Das betrifft die Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken. Diese Hygieneregeln bleiben weiterhin bestehen, sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten, betont die Behörde. Alle Allgemeinverfügungen sind unter landkreis-kulmbach.de veröffentlicht. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des LGL unter lgl.bayern.de, Stichwort Geflügelpest verfügbar. red

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