Kulmbach - Geflügelhalter können aufatmen: Die nun seit Wochen geltende Stallpflicht für das Federvieh wird ab sofort aufgehoben. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sei eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich, teilt das Landratsamt mit. Das Umweltministerium habe die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Ab sofort gibt es daher nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest.