Von Goethe, dem Dichterfürsten, wird berichtet, dass er sich im Alter von 73 Jahren in eine 19-Jährige verliebt hat. Ulrike von Levetzow hieß die Angebetete, deren Nähe er zwei Jahre lang suchte und die er mit Gedichten und Schokolade überhäufte. Heutzutage könnte Goethe deshalb mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Denn es gibt den Paragrafen der Nachstellung. Wegen dieses Schuldvorwurfes musste sich jetzt ein 78-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Der Rentner besuchte eine damals 21-Jährige ständig an ihrem Arbeitsplatz. Sie saß zu dieser Zeit an der Kasse eines Kulmbacher Supermarktes. Immer wieder versuchte er, sie in Gespräche zu verwickeln. Oftmals erwarb er nur einen einzigen Artikel - wohl als Vorwand, um mit der jungen Frau in Kontakt kommen zu können. Doch dabei blieb es nicht.