Damit nicht genug, hob die Angeklagte regelmäßig kleinere Summen bis zu 300 Euro von dem Konto der betreuten Person ab. Auch hier leistete die Kripo gute Arbeit: Auf 6200 Euro summierten sich die Abhebungen. Der Gesamtschaden, den die Angeklagte anrichtete, beläuft sich nach Berechnungen des Staatsanwalts auf 6240 Euro. Was nicht alles gewesen sein muss. Denn angeklagt wurden nur Anhebungen und Käufe, die zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.
Angesichts der drückenden Beweislage schlug die Verteidigerin der Angeklagten ein Rechtsgespräch mit dem Gericht vor, mit dem Ziel, der Rentnerin eine Gefängnisstrafe zu ersparen.
Es dauerte, bis die Öffentlichkeit wieder zugelassen wurde. Dann aber legte die Rentnerin ein umfangreiches Geständnis ab. Sie gestehe die Vorwürfe voll umfänglich, erklärte sie. Als Entschuldigung führte sie Geldnöte nach einem Unfall ihres Mannes an. Von da an sei sie nicht mehr sie selbst gewesen, und die Buchhaltung habe einfach nicht mehr funktioniert. Bei den betrogenen betreuten Menschen wolle sie sich entschuldigen. Sie habe einen großen Fehler gemacht und das Ganze sei ihr über den Kopf gewachsen. Eine der betreuten Personen ist allerdings inzwischen verstorben.
Gegenstand des Rechtsgesprächs war eine Vereinbarung zwischen dem Staatsanwalt und der Rechtsvertreterin gewesen, dass der Prozess mit einer Bewährungsstrafe endet. Vorausgesetzt ein umfangreiches Geständnis und eine finanzielle Wiedergutmachung der Betrogenen.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigerin plädierte auf eine mildere Strafe.
Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist darf sich die Rentnerin nichts mehr zu Schulden kommen lassen, sonst droht ihr tatsächlich Gefängnis. Die veruntreute Summe von 6240 Euro muss sie zurückzahlen. Und zusätzlich gehen weitere 1000 Euro als Geldstrafe an den Staat. Herbert Scharf