Vor Gericht Betreuerin bedient sich

Herbert Scharf
Vom Konto zweier älterer Frauen hat sich eine Betreuerin bedient. Dafür stand sie jetzt vor Gericht. Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Franziska Gabbert

Eine Frau wird vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, Außerdem muss sie das Geld zurückzahlen, die sie zu Lasten einer hilfsbedürftigen Person veruntreut hat.

 
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Wunsiedel - Ein Betreuer ist ein ehrenamtlicher Helfer, der hilfsbedürftigen Personen, die sich alleine nicht mehr helfen können, unter die Arme greifen soll. Festgelegt werden kann eine Betreuung auch vom Gericht, wenn die Hilfsbedürftigkeit offensichtlich ist und kein Verwandter die Verantwortung und Sorge übernehmen kann oder will. Dieses Vertrauensverhältnis hat eine Frau in zwei Fällen missbraucht. Dafür stand sie jetzt vor dem Schöffengericht in Wunsiedel.

Ein Betreuer oder eine Betreuerin hat umfassende Rechte. Er oder sie kann in wichtigen Fragen des Lebens für die betreute Person entscheiden – aber nur zu ihrem Besten. Dazu kann auch eine Vollmacht über die Finanzen der betreuten Person gehören. Nach strengen Regeln und Vertrauen, versteht sich. Das Entgelt für eine ehrenamtliche Betreuung ist per Gesetz streng geregelt und die Vergütung dafür entspricht einer geringen Pauschale.

Grob verletzt hat die Interessen zweier betreuter Personen eine 68 Jahre alte Rentnerin. Die Frau, die früher einen verantwortungsvollen Posten bekleidet hatte, betreute bis vor zwei Jahren zwei alte Frauen, die nicht mehr alleine durchs Leben kamen. Vier Jahre stand sie ihnen zur Seite – und griff währenddessen gehörig in die Kasse.

Im Gegensatz zur Zielsetzung des ehrenamtlichen Betreuens legte die Rentnerin ihr Augenmerk vor allem eher auf ihren eigenen Vorteil, und genehmigte sich während vier Jahre nicht nur üppige Einkäufe in einem Modegeschäft, sondern bediente sich zusätzlich bei der zweiten betreuten Person reichlich von deren Konto, für das sie Vollmacht hatte. Bis die Sache 2018, nach vier Jahren, aufflog und die Polizei die Ermittlungen aufnahm. Gewerbsmäßigen Betrug warf ihr der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift vor.

Akribisch hatte die Polizei zusammengetragen, dass die Angeklagte nicht weniger als zehn Mal immer im gleichen Geschäft, das hochwertige Sachen und eine reichliche Auswahl bietet, eingekauft hat. Mal war es ein schönes T-Shirt, mal eine Hose, mal ein Bademantel oder Unterwäsche und Seidenstrümpfe. Nicht immer passte die Größe des Modestücks zur Käuferin, die aber stets mit der Kontokarte ihrer betreuten Rentnerin bezahlte. Knapp 1000 Euro kamen so zusammen.

Damit nicht genug, hob die Angeklagte regelmäßig kleinere Summen bis zu 300 Euro von dem Konto der betreuten Person ab. Auch hier leistete die Kripo gute Arbeit: Auf 6200 Euro summierten sich die Abhebungen. Der Gesamtschaden, den die Angeklagte anrichtete, beläuft sich nach Berechnungen des Staatsanwalts auf 6240 Euro. Was nicht alles gewesen sein muss. Denn angeklagt wurden nur Anhebungen und Käufe, die zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.

Angesichts der drückenden Beweislage schlug die Verteidigerin der Angeklagten ein Rechtsgespräch mit dem Gericht vor, mit dem Ziel, der Rentnerin eine Gefängnisstrafe zu ersparen.

Es dauerte, bis die Öffentlichkeit wieder zugelassen wurde. Dann aber legte die Rentnerin ein umfangreiches Geständnis ab. Sie gestehe die Vorwürfe voll umfänglich, erklärte sie. Als Entschuldigung führte sie Geldnöte nach einem Unfall ihres Mannes an. Von da an sei sie nicht mehr sie selbst gewesen, und die Buchhaltung habe einfach nicht mehr funktioniert. Bei den betrogenen betreuten Menschen wolle sie sich entschuldigen. Sie habe einen großen Fehler gemacht und das Ganze sei ihr über den Kopf gewachsen. Eine der betreuten Personen ist allerdings inzwischen verstorben.

Gegenstand des Rechtsgesprächs war eine Vereinbarung zwischen dem Staatsanwalt und der Rechtsvertreterin gewesen, dass der Prozess mit einer Bewährungsstrafe endet. Vorausgesetzt ein umfangreiches Geständnis und eine finanzielle Wiedergutmachung der Betrogenen.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigerin plädierte auf eine mildere Strafe.

Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist darf sich die Rentnerin nichts mehr zu Schulden kommen lassen, sonst droht ihr tatsächlich Gefängnis. Die veruntreute Summe von 6240 Euro muss sie zurückzahlen. Und zusätzlich gehen weitere 1000 Euro als Geldstrafe an den Staat. Herbert Scharf

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