Karlsruhe - Nach dem Sturz eines Bahn-Sicherheitsmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug Mitte Juli bei Ettlingen sieht auch ein zweites Gericht keinen Grund, dass ein beschuldigter Fahrgast in Untersuchungshaft muss. Das Landgericht Karlsruhe lehnte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe ab.