Vortrag Cybermobbing – eine ernste Bedrohung

red

Eine Expertin informiert beim Netzwerk Schule-Wirtschaft über Recht im Internet. Was sollten Eltern und Schulen tun?

Durch das Internet bekommt Mobbing neue Dimensionen. Foto: InsideCreativeHouse/stock.adobe.com

In einer Zeit, in der ein einziger Klick weitreichende Konsequenzen haben kann, wird das Internet zunehmend zum Schauplatz von Rechtsverletzungen. „Themen wie Cybermobbing, Cybergrooming und andere digitale Delikte stellen insbesondere Eltern, Lehrkräfte und Ausbildungsverantwortliche vor enorme Herausforderungen“, erklärt das Netzwerk Schule-Wirtschaft dazu. Durch Aufklärung und Prävention könnten Kinder und Jugendliche geschützt werden. Aus diesem Grund hatten die Netzwerke Schule-Wirtschaft Hof und Landkreis Wunsiedel Rechtsanwältin Gesa Gräfin von Schwerin eingeladen, in einem Vortrag über das Thema „Recht im Internet - Cybermobbing, Sexting Co.“ zu zu informieren. Etwa 180 Teilnehmer hörten zu – was die große Relevanz dieses Themas unterstreicht.

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Nicht in Kinderhände

„Wenn Großeltern ihren Enkeln ein Handy schenken, ist das zwar nett gemeint, hat aber weitreichende Folgen. Ein Handy ist Technik von Erwachsenen für Erwachsene und gehört nicht in Kinderhände“, begann die auf Cybermobbing und digitale Gewalt spezialisierte Rechtsanwältin. Kinder und Jugendliche hätten eine ganz eigene Art, mit dem Handy umzugehen. „Wir Erwachsenen unterscheiden zwischen der digitalen und der realen Welt. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es diese Trennung nicht. Beide Welten verschmelzen zu einer.“ Umso wichtiger sei es, dass Kinder im Umgang mit dem Handy von Anfang an von ihren Eltern begleitet und aufgeklärt werden. „Sie müssen wissen, was erlaubt und was verboten ist, welche Gefahren vom Handy ausgehen und wie sie sich davor schützen können.

Oft ohne Wissen der Eltern

„Cybermobbing muss ernstgenommen werden“ – dieser Appell von Gesa Gräfin von Schwerin kommt nicht von ungefähr. Aus ihrer 17-jährigen Praxis weiß sie, dass viele Apps zwar erst ab 16 Jahren freigegeben sind, aber oft schon von Grundschulkindern mit oder ohne Wissen der Eltern genutzt werden. Anhand zahlreicher Beispiele erläuterte sie, wie Menschen durch die digitale Verbreitung von Texten, Bildern oder Filmen beschämt, gedemütigt oder belästigt werden können. Gerade Kinder und Jugendliche könnten die Risiken noch nicht vollständig einschätzen. „Es ist wichtig, dass Eltern ihren Kindern deutlich machen, dass sie immer hinter ihnen stehen, egal was passiert. Diese bedingungslose Unterstützung ist entscheidend, damit Kinder sich sicher fühlen und wissen, dass sie nicht allein sind, egal wie unangenehm eine Situation für sie sein mag.“

Die Rolle der Schulen

Cybermobbing sei kein Konflikt, sondern „eine ernsthafte Bedrohung“, betonte die Referentin. Auch Schulen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten. „Es ist wichtig, dass sich Schulen klar positionieren: Wir dulden keine Gewalt!“ Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen sei unerlässlich, um ein Bewusstsein für die Gefahren des Internets zu schaffen und gegen Cybermobbing vorzugehen.

Cybergrooming

Neben Cybermobbing stellt auch Cybergrooming eine Gefahr dar: Dabei werden Kinder und Jugendliche über Chats oder Spiele von Erwachsenen kontaktiert und beispielsweise zu einem Treffen eingeladen – ohne Wissen der Eltern. „Ich glaube, in jeder Klasse ist fast jedes Kind von Cybergrooming betroffen“, so die ernüchternde Erfahrung der Expertin. In manchen Fällen falle es den Kindern sehr schwer, sich ihren Eltern oder Lehrern anzuvertrauen. „Ich halte es für wichtig, dass Kinder auch Anlaufstellen außerhalb ihres unmittelbaren Umfeldes haben.“ Die Referentin nannte die „Nummer gegen Kummer“, „Juuuport“ oder „krisenchat“. „Dort können sich Jugendliche anonym anvertrauen und bekommen professionelle Hilfe.“

Ab sieben Jahren

Ein zentraler Aspekt waren die rechtlichen Konsequenzen für die Täter. Je nach Schwere der Vorfälle können bestimmte Handlungen insbesondere zivilrechtlich geahndet werden. „Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen“, betonte die Referentin. Das Recht am eigenen Bild zum Beispiel ermögliche es, gegen unerlaubt aufgenommene Bilder mit einer schriftlichen Abmahnung vorzugehen – ein außergerichtliches Angebot zur Streitbeilegung. „Schon diese Maßnahme schreckt viele Täter ab.“ Das Teilen von Bildern ohne Einwilligung des Betroffenen ist eine Persönlichkeitsverletzung, die zivilrechtlich relevant ist. „Dies kann zu teuren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.“

Die sogenannte Deliktsfähigkeit ist Voraussetzung für die zivilrechtliche Haftung – im Gegensatz zur Strafmündigkeit im Strafrecht. „Man geht davon aus, dass Kinder ab dem siebten Lebensjahr wissen, was sie tun, und dafür verantwortlich gemacht werden können.“ Deshalb beginne die „beschränkte Deliktsfähigkeit“ bereits mit sieben Jahren. Das hat zur Folge, dass schon Zehn- oder Elfjährige, die im Bereich Mobbing oder Cybermobbing aktiv sind, zu Schmerzensgeld und Zahlung von Anwaltskosten verurteilt werden können. Diese Urteile sind 30 Jahre lang vollstreckbar. „Es sind also nicht die Eltern, die für die Rechtsverletzung verantwortlich sind.“

Aufklärung und Prävention

Dorothee Strunz, Netzwerk-Vorsitzende „Wirtschaft“, betonte: „Wir von Schule-Wirtschaft sehen uns in der Verantwortung, auf die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen von Cybermobbing, Sexting und ähnlichen Delikten hinzuweisen.“ Die hohe Teilnehmerzahl verdeutliche die Wichtigkeit und den Bedarf an Aufklärung und Prävention.