Ein zentraler Aspekt waren die rechtlichen Konsequenzen für die Täter. Je nach Schwere der Vorfälle können bestimmte Handlungen insbesondere zivilrechtlich geahndet werden. „Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen“, betonte die Referentin. Das Recht am eigenen Bild zum Beispiel ermögliche es, gegen unerlaubt aufgenommene Bilder mit einer schriftlichen Abmahnung vorzugehen – ein außergerichtliches Angebot zur Streitbeilegung. „Schon diese Maßnahme schreckt viele Täter ab.“ Das Teilen von Bildern ohne Einwilligung des Betroffenen ist eine Persönlichkeitsverletzung, die zivilrechtlich relevant ist. „Dies kann zu teuren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.“
Die sogenannte Deliktsfähigkeit ist Voraussetzung für die zivilrechtliche Haftung – im Gegensatz zur Strafmündigkeit im Strafrecht. „Man geht davon aus, dass Kinder ab dem siebten Lebensjahr wissen, was sie tun, und dafür verantwortlich gemacht werden können.“ Deshalb beginne die „beschränkte Deliktsfähigkeit“ bereits mit sieben Jahren. Das hat zur Folge, dass schon Zehn- oder Elfjährige, die im Bereich Mobbing oder Cybermobbing aktiv sind, zu Schmerzensgeld und Zahlung von Anwaltskosten verurteilt werden können. Diese Urteile sind 30 Jahre lang vollstreckbar. „Es sind also nicht die Eltern, die für die Rechtsverletzung verantwortlich sind.“
Aufklärung und Prävention
Dorothee Strunz, Netzwerk-Vorsitzende „Wirtschaft“, betonte: „Wir von Schule-Wirtschaft sehen uns in der Verantwortung, auf die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen von Cybermobbing, Sexting und ähnlichen Delikten hinzuweisen.“ Die hohe Teilnehmerzahl verdeutliche die Wichtigkeit und den Bedarf an Aufklärung und Prävention.