München - Für eine nicht genehmigte Werbung für den damaligen Kanzlerkandidaten der Grünen im Bundestagswahlkampf im Januar 2025 hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München eine Geldbuße von knapp 7.000 Euro verhängt. Die Bescheide seien diese Woche verschickt worden. Die Betroffenen können diese anfechten und einer gerichtlichen Überprüfung unterstellen, teilte die Behörde mit.