An diesem Dienstag, 17. Juni, wehen in Deutschland an allen öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Verwaltungsgebäuden und anderen staatlichen Einrichtungen die Flaggen. Warum ist das so?
In ganz Deutschland wehen die Flaggen rund um den 17. Juni gleich an mehreren Tagen. Aber warum ist geflaggt?
An diesem Dienstag, 17. Juni, wehen in Deutschland an allen öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Verwaltungsgebäuden und anderen staatlichen Einrichtungen die Flaggen. Warum ist das so?
Nach der Werbung weiterlesen
Der Anlass für die Beflaggung am 17. Juni ist der Volksaufstand in der ehemaligen DDR. Vor 72 Jahren, am 17. Juni 1953, demonstrierten in der DDR etwa eine Million Menschen an rund 700 Orten. Sie protestierten gegen die angespannte politische und wirtschaftliche Situation.
Ihre Forderungen umfassten unter anderem die Senkung der Arbeitsnormen, freie Wahlen und mehr Wohlstand. Die Proteste richteten sich auch gegen die Sozialistische Einheitspartei (SED), die damals regierende Staatspartei. Die SED trug die Verantwortung für den Aufbau und die Politik der DDR, einschließlich der Verletzung der Menschenrechte und des späteren Baus der Berliner Mauer im August 1961.
Die Proteste wurden durch sowjetische Truppen und die in der DDR stationierte Volkspolizei gewaltsam beendet. Nach Angaben der Bundesstiftung Aufarbeitung wurden mindestens 55 Menschen getötet und etwa 10.000 Demonstranten verhaftet. Über 1500 dieser Verhafteten wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, einige sogar zum Tode.
Der Deutsche Bundestag erklärte den 17. Juni am 3. Juli 1953 zum „Tag der Deutschen Einheit“. Bis zum Jahr 1990 war dieser Tag in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Seitdem wird der Mauerfall und die Wiedervereinigung am 3. Oktober gefeiert. Heute ist der 17. Juni dementsprechend kein Feiertag mehr, jedoch werden aus Anlass des Jahrestages des Volksaufstandes in ganz Deutschland die Flaggen gehisst, um an dieses Ereignis zu erinnern.
Weitere Anlässe, zu denen in Deutschland beflaggt wird sind:
Im Unterschied zu anderen Ländern, wo Flaggen teilweise dauerhaft an öffentlichen Gebäuden hängen, ist das in Deutschland nicht der Fall. Laut dem sogenannten „Beflaggungserlass“ des Bundesinnenministeriums (BMI) müssen an bestimmten Tagen, zu denen auch der 17. Juni gehört, alle öffentlichen Dienstgebäude wie etwa Rathäuser die Flagge hissen.
Da auch am Veteranentag (15. Juni) bereits geflaggt war, ließen viele Hausmeister im öffentlichen Dienst die Flaggen aus Bequemlichkeit dann gleich ein paar Tage oben, obwohl das eigentlich nicht den geltenden Verordnungen entspricht. Man ist in Deutschland in den letzten Jahren eben etwas laxer und spontaner geworden....