Angesichts von massenhaften Austritten, Steuerreformen, wachsendem Altersdurchschnitt und Arbeitslosigkeit müssen Katholiken wie Protestanten jedoch langfristig mit weniger Geld rechnen.
Dotationen
Mit sogenannten Dotationen (Zuwendungen – Staatsleistungen) in Höhe von rund 550 Millionen Euro haben 14 der 16 Länder – außer Hamburg und Bremen – aus Steuermitteln die evangelische und katholische Kirchen finanziert.
Dies hat historische Gründe: Als die Reichskirchen 1803 im Zuge der Säkularisation – des sogenannten Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation, beschlossen am 25. Februar 1803 in Regensburg – enteignet und ihre Besitztümer den weltlichen Fürsten zugeschlagen wurden, verpflichtete sich der Staat zu „Pachtersatzleistungen“. Seitdem sichert er zum Teil die Besoldung des Klerus und kommt für bestimmte Baulasten auf.
Die Weimarer Verfassung von 1919 und das Grundgesetz von 1949 haben diese Regelung übernommen, zugleich aber die Ablösung dieser Staatsleistungen angemahnt.
Sonstige Finanzquellen
Zu den kirchlichen Finanzquellen gehören auch Gemeindegaben wie Kollekten, Spenden, Schenkungen oder Gemeindebeiträge. Daneben gibt es Einnahmen aus Dienstleistungen und Vermögen wie Mieten, Erbbauzinsen, Zinseinnahmen, Pachten, Kapitalerträgen, Betriebskostenerstattungen, Darlehensrückflüssen oder Firmenbeteiligungen.
Die Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen an die Kirchen sind unüberschaubar. So erhalten sie Finanzspritzen für den Betrieb von Kindergärten, Schulen und Fachhochschulen. Der kirchliche Eigenanteil beträgt oft kaum mehr als zehn Prozent. Krankenhäuser und Altenheime werden – wie bei anderen Trägern – fast komplett über Kranken- und Pflegekassen finanziert.
Hinzu kommen Zuschüsse für die Seelsorge bei Bundeswehr, Polizei oder im Gefängnis, für Kirchen- und Katholikentage, Subventionen für den Bau und die Renovierung kirchlicher Gebäude. Nicht zu vergessen Steuergelder für Hilfs- und Missionswerke.