Wechsel an Vorstandsspitze Fuchs neuer Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands

Alexander Fuchs ist der neue Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes (ÄKV) Sechsämterland. Foto:  

Der Wunsiedler Internist tritt die Nachfolge von Wolfgang Leißing an. Er möchte die Zusammenarbeit unter den Medizinern im Sechsämterland fördern.

 
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Alexander Fuchs ist der neue Vorstandsvorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes (ÄKV) „Sechsämterland“. Wie der Verband aktuell mitteilt, wurde Fuchs von den Ärztinnen und Ärzten bei der jüngsten Hauptversammlung gewählt. Der neue Vorsitzende ist als Internist in seiner Hausarztpraxis in Wunsiedel tätig.

Dr. Thomas Täuber, Selb, wurde zweiter Vorsitzender. Insgesamt hat der ÄKV fünf Beisitzer: Dr. Gabriele Kilian, Marktredwitz; Andreas Reul, Kirchenlamitz; Dr. Mohsen Farsijani, Marktredwitz; Ranja Steinhauser, Marktredwitz und Bettina Lein, Marktleuthen.

Der Kreisverbandsvorsitzende Alexander Fuchs nannte als oberstes Ziel seiner Arbeit in der kommenden Amtsperiode, ein möglichst großes Maß an Konsens zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen Niedergelassenen und Krankenhausärzten herzustellen und zu fördern. Er dankte einerseits den Ärzten für das große Vertrauen und andererseits seinem Vorgänger, dem bisherigen Vorsitzenden des ÄKV Sechsämterland, Dr. Wolfgang Leißing, für dessen langjährige Amtszeit. Leißing habe die Ärzteschaft mehr als 15 Jahre vor Ort als Vorsitzender repräsentiert. „Wolfgang Leißing war stets ein geachteter Verhandlungspartner und geschätzter Mitgestalter der Gesundheitsversorgung in der Region“, sagte Alexander Fuchs.

Der Ärztliche Kreisverband Sechsämterland umfasst der Mitteilung zufolge derzeit 324 Mitglieder. Alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die im Landkreis Wunsiedel ärztlich tätig sind oder dort ihren Hauptwohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder des ÄKV. Zu den Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung gehören unter anderem die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze, die Einhaltung der ärztlichen Berufspflichten, die Förderung der ärztlichen Fortbildung und insbesondere die Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege. red

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