Der erklärt: „Bushaltestelle und Wendeschleife befinden sich auf privatem Grund. Jetzt hat der Grundstückseigentümer das Überfahren untersagt.“ Die Nutzung der Haltestelle sei wohl in einer seit Jahrzehnten bestehenden Übereinkunft geregelt gewesen. „Das ist uns jetzt auf die Füße gefallen.“ Um solche Situationen zu vermeiden, führen die Stadtbusse in der Regel nur auf öffentlichen Straßen. Eine neue Stelle für eine Wendeschleife zu finden, die ausreichend Platz für den Wendekreis eines zwölf Meter langen Busses bietet, sei nicht gelungen. Für die Fahrgäste, die nun etwa 300 Meter mehr zu Fuß zurücklegen müssen, sei das natürlich sehr schade.