Bayreuth - Bis Ende Juli muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt sein. Lässt man sich von einem Steuerberater helfen, hat das sogar bis Februar 2022 Zeit. Das gilt zumindest für die sogenannten „Pflichtveranlager“. Doch viele wissen gar nicht, dass sie in diesem Jahr erstmals wirklich zu dieser Gruppe gehören. Grund sind die in der Corona-Pandemie vielfach gezahlten Lohnersatzleistungen, vor allem das Kurzarbeitergeld, sagt Birgit Übelmesser, Sachgebietsleiterin der Arbeitnehmerstelle beim Finanzamt Bayreuth. Und sie ergänzt: „Wenn man die Fristen versäumt, kann das spürbare Folgen haben.“