Seit Beginn der Pandemie sind Arztpraxen massiv belastet. Zur Entlastung – und auch für einen besseren Schutz vor Ansteckung – gilt daher eine Sonderregelung: Während normalerweise der Arztbesuch für eine kältungkältung Pflicht ist, darf das seit Frühjahr 2020 ausnahmsweise auch per Telefon geschehen.