Herrmann hatte nach der Razzia mit vier Festnahmen in Bayern auch wiederholt gefordert, die Entwaffnung sogenannter Reichsbürger noch schneller voranzutreiben. Diese sei aber nicht in allen Fällen möglich, hieß es am Montag aus seinem Ministerium. Zum einen dürften Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu den Betroffenen, die älter als fünf Jahre sind, nicht mehr für den Entzug der Waffenerlaubnis verwendet werden. Zum anderen werde der Verfassungsschutz schon aktiv, wenn es „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Vor Gericht zählten aber nachprüfbare und in einem Prozess verwertbare Beweise, die ein Nachrichtendienst „naturgemäß“ nicht immer liefern könne.