Apple weist Vorwürfe zurück
Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. "Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht." Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden.
Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen "zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen" ins Internet weiterzuleiten. "Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten."
Der amerikanische Konzern hat der Kommission zufolge nun Zugang zu den Informationen rund um die bisherigen Untersuchungen der Behörde. Apple habe die Gelegenheit, die Unterlagen zu analysieren und zu bewerten. "Im Anschluss daran erhalten wir dann hoffentlich eine Antwort von Apple", sagte ein Sprecher am Montag in Brüssel. "Wenn die Bedenken ausgeräumt sind, könnten wir es dabei belassen."
Es drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe
Sollte die Kommission jedoch zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Der Jahresumsatz von Apple liegt bei rund 400 Milliarden Dollar (rund 368 Milliarden Euro), bis vor kurzem erzielte der Konzern einen Marktwert von mehr als 3 Billionen Dollar.
Der Digitalverband Bitkom zeigte sich erfreut über das Vorgehen der Kommission. Es zeige, dass der DMA wirke und die Instrumente gegen Verstöße genutzt würden, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, der dpa. "Eine solche Marktuntersuchung kann jedoch in lange juristische Auseinandersetzungen münden, die für die betroffenen und anderen Unternehmen Rechtsunsicherheit schafft." Wünschenswert wäre daher, wenn die Kommission zeitnah Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung des DMA auf den Weg bringen würde.