Wenn jemand durch den Wald geht, und es fällt ihm ein Ast auf den Kopf oder gar ein Baum – dann ist derjenige selber schuld. „Wer zu Erholung in die Natur geht, tut dies auf eigene Gefahr“, bestätigt Christian Kreipe, Referent für Wanderwege beim Fichtelgebirgsverein (FGV). Will sich der Wanderer jedoch ausruhen und setzt sich auf eine Bank, oder er liest ein Schild mit Informationen an der Stelle, und es passiert ihm dabei etwas – dann haftet der Grundstückseigentümer oder derjenige, der die Gegenstände dort aufgestellt hat.