Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) stellt sich uneingeschränkt hinter ein solches Fragerecht. „Wir benötigen eine Rückkehr zur Normalität in den Betrieben. Dazu ist es notwendig, den Impf-oder Genesenenstatus erfragen zu dürfen. Nur so können Betriebe sinnvolle Hygienekonzepte sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft festlegen“, sagt deren Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Es könne auch nicht sein, dass die Arbeitgeber nach dem 11. Oktober über das Ende des kostenlosten Bürgertests hinaus, solche Testmöglichkeiten in ihren Betrieben finanzieren sollten. Die bayerische Wirtschaft wende sich auch gegen die geplante Einführung eines Anspruchs auf bezahlte Freistellung zur Wahrnehmung des Impftermins.
Was darf der Arbeitgeber? Impf-Frage - erlaubt oder nicht?
Joachim Dankbar 31.08.2021 - 16:34 Uhr