Der Gemeinderat Untersteinach hat die Regeln zur Straßen- und Wegereinigung geändert. Demnach muss nun vor jedem Grundstück auf einer Breite von einem Meter gekehrt und im Winter geräumt, auch Wildwuchs entfernt werden. Dabei ist es unerheblich, ob ein erhöhter Gehsteig oder ein Gehweg oder keine von der Straße abgegrenzte Gehbahn am Gartenzaun vorbeiführt.