Während der Corona-Pandemie ist die Krankschreibung per Telefon eingeführt worden und hat sich bewährt. Mit Beschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Dezember 2023 ist sie verstetigt worden und nun dauerhaft möglich. Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist für Patienten gedacht, die eine leichte Erkrankung haben – etwa einen grippalen Infekt – und in der Arztpraxis bekannt sind. Sie können für bis zu fünf Tage krankgeschrieben werden, bei einer Verlängerung ist eine persönliche Vorstellung erforderlich. Die Telefon-AU war auch deshalb eingeführt worden, um die Gefahr einer Ansteckung für Patienten in vollen Wartezimmern zu reduzieren.