Wunsiedel - Die Fehde zwischen dem Angeklagten und einem gleichaltrigen, ebenfalls arbeitslosen Mann ist bereits seit dreieinhalb Jahre am Kochen. Damals hatte der heutige Angeklagte einen Zwist mit einem anderen Mann. Der endete damit, dass der Widersacher zwei Zähne weniger im Mund hatte. Der Schläger wurde seinerzeit wegen Körperverletzung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Nicht zuletzt deshalb, weil das Opfer damals als Zeuge gegen ihn aussagte.