Fördermöglichkeiten ausschöpfen
„Wir werden probieren, Fördermittel zu bekommen“, sagte die Ingenieurin. Eine Fördermöglichkeit ergebe sich aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG). Wenn die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 50 000 Euro betragen, was hier der Fall wäre, wäre ein maximaler Fördersatz von 80 Prozent möglich. Da Planungs- und Grunderwerbskosten nicht zuwendungsfähige Kosten darstellen, wäre somit ein maximaler Förderbetrag von 412 000 Euro möglich, dies bedeute einen Eigenanteil der Stadt von 168 000 Euro.