Über Geld reden
Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: „Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben im Landkreis Wunsiedel aber mal eine Ausnahme machen“, sagt Michael Grundl. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die „Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben“. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Entgelttransparenzgesetz gelte lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts“, so NGG-Geschäftsführer Grundl. Hier solle die Bundesregierung dringend nachbessern.