Maximal 48 Stunden
Bekanntlich müssen Tagespendler aus Tschechien einen Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Das bedeutet eine Testpflicht an jedem zweiten Tag. Grenzgänger, die sich direkt im Betrieb untersuchen lassen, müssen dies unbedingt vor Dienstbeginn absolvieren, informiert das Landratsamt. Die Pendler würden in jedem Fall über das Ergebnis des Firmen-Schnelltests informiert – auch wenn er negativ ist. Deutsche brauchten hingegen nur Bescheid bekommen, wenn der Schnelltest positiv ausfalle. Gebe es bei dem Schnelltest ein positives Ergebnis, werde der Mitarbeiter sofort zur Kontrolle zum genaueren PCR-Test nach Schirnding geschickt.