Zuschüsse aus München 510 .000 Euro für Kitas in Hof und Münchberg

Das meiste Geld fließt nach Münchberg, wo eine neue Kindertagesstätte entsteht. Auch der Hofer Waldorfkindergarten, der neue Krippenplätze schaffen will, bekommt Geld vom Freistaat.

 
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Der Freistaat beteiligt sich an der Finanzierung, wenn in den Städten und Gemeinden neue Kinderbetreuungsplätze entstehen, Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Hof - Der Freistaat bezuschusst die Ausbaupläne zweier Kitas mit insgesamt 510 000 Euro: Mit 401 000 Euro fließt der Löwenanteil nach Münchberg, wo der Neubau einer Kindertageseinrichtung geplant ist. 109 000 Euro gehen nach Hof, wo im Waldorfkindergarten die Generalsanierung, Umbau und der Neubau einer Krippe anstehen. Das teilt der CSU-Landtagsabgeordnete und Vizefraktionsvorsitzende Alexander König mit. Die Förderzusagen gehen aus einem Antwortschreiben von Sozialministerin Carolina Trautner auf eine Nachfrage Königs hervor. In der Kita in Münchberg entstehen laut Mitteilung 74 neue Betreuungsplätze, in der Hof kommen 37 hinzu.

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Die Ministerin betont demnach, dass die Staatsregierung Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung unterstütze. Gemeinden, die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms gefördert werden, erhalten dabei einen Aufschlag von bis zu 35 Prozentpunkten auf die reguläre Förderung. „Mein Ziel ist es, dass Familien den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen“, schreibt die Staatsministerin an König.

Der Abgeordnete weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass im Rahmen des vierten Sonderinvestitionsprogramms die Bundesmittel von 178 Millionen Euro durch Landesmittel in Höhe von 417 Millionen Euro erhöht wurden. Insgesamt werden rund 73 500 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert, heißt es weiter. König: „Ich begrüße es sehr, dass sich der Freistaat auch nach Ablauf des vierten Sonderinvestitionsprogramms für den Kita-Ausbau engagiert. Der Schwerpunkt liegt dann auf dem Ausbau von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder.“ Auch künftig fördert der Freistaat Kommunen im vorschulischen Bereich – im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Förderfähige Kosten werden abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen bis zu 90 Prozent erstattet.