Kulmbach - „Ein Betrug liegt auch dann vor, wenn man weiß, dass etwas schiefgelaufen ist, aber man nichts dagegen unternimmt.“ Das musste sich ein 34-jähriger Mann aus dem Landkreis von Richterin Sieglinde Tettmann sagen lassen. Der Mann hatte 1215 Euro Arbeitslosengeld zu viel bezogen, dies der Agentur für Arbeit aber nicht mitgeteilt. Das kommt ihm nun teuer zu stehen. Wegen Betruges wurde er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (2400 Euro) verurteilt.