Zwei Fliegen mit einer Klappe Ungebetene Gäste und ein Luftgewehr im Schrank

Symbolbild: Wohnungseinbruch Foto: dpa

Donnerstagnacht stiegen zwei Unbekannte in die Wohnung eines 21-Jährigen ein und bedrohten ihn und seine Freundin. Doch die Polizei deckte vor Ort in der Wohnung noch eine andere Ordnungswidrigkeit auf.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Marktredwitz - Wie die Polizei mitteilt, schlugen Donnerstagnacht, gegen 21.25 Uhr, zwei bislang unbekannte Tatverdächtige die Scheiben einer Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in der Bismarckstraße ein. Außerdem traten sie so heftig gegen die Türe, dass das Schließblech aus dem Türrahmen gerissen wurde, so berichtete es der 21-jährige Wohnungsinhaber.

An der Türe und deren Rahmen entstand ein geschätzter Schaden in Höhe von zirka 150 Euro. Eine 21-jährige Frau aus Arzberg, die sich zum Tatzeitpunkt zusammen mit dem 21-Jährigen in dessen Wohnung aufhielt, sei zudem von einem der Männer mit einem Hammer bedroht worden. Nachdem die junge Frau lautstark um Hilfe rief, hätten die zwei Unbekannten die Flucht ergriffen.

Die beiden Tatverdächtigen können wie folgt beschrieben werden: Täter 1: 185 cm groß, schlank, schwarze Sturmhaube, hat einen Hammer mitgeführt; Täter 2: 175 cm groß, kräftig, schwarze Sturmhaube.

Bei Eintreffen der Beamten waren vor Ort keine verdächtigen Personen mehr festzustellen. Auch im Rahmen weiterer Fahndungsmaßnahmen konnten die beiden Tatverdächtigen nicht ausfindig gemacht werden. Die Polizei Marktredwitz ermittelt in diesem Fall daher bislang noch gegen Unbekannt wegen Bedrohung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Wem ist zum Tatzeitpunkt etwas aufgefallen? Zeugen werden gebeten, sachdienliche Beobachtungen der Polizei Marktredwitz, unter der Telefonnummer 09231/9676-0, mitzuteilen.

Aber auch der 21-Jährige Wohnungsinhaber ging nicht leer aus. Den wachsamen Augen der Polizisten war in dessen Wohnung ein Luftgewehr aufgefallen, welches in einem unverschlossenen Schrank im Flur lag. Nachdem die Waffe so nicht ordnungsgemäß verwahrt wurde, muss sich der 21-Jährige nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.

Autor

Bilder