Eigener Inhalt Der kleine große Unterschied

In Deutschland wird es bald nebenden Geschlechtern "männlich" und "weiblich" auch ein drittes geben. Es könnte "divers" heißen und damit helfen, das Tabu der Intersexualität zu brechen. Was heißt das für den Alltag? Was ist mit Toiletten, Namen und Anredeformen? So! hat mit einer Soziologin gesprochen– und die empfiehlt Gelassenheit.

 
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Männlich, weiblich – gar nichts. Diese Wahlmöglichkeiten hatten Eltern bisher, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes die ersten Dokumente ausfüllten. Seit dem 10. Oktober 2017 steht fest: Die Deutschen hinken der Realität hinterher. In Zukunft soll das Kreuzchen auch bei einem dritten Geschlecht gesetzt werden können, welches weder weiblich noch männlich ist. Ein Kreuzchen mit weitreichenden Konsequenzen. Wie es den Alltag verändern könnte, das erklärt die Soziologin Dr. Katrin Späte, die als wissenschaftliche Beirätin im Berufsverband deutscher Soziologinnen und Soziologen tätig ist.

Die Geschichte eines Tabus

1950er-Jahre: Es gilt in den USA als erwiesen, dass eine frühe Zuweisung zu einem der Geschlechter die spätere Entwicklung positiv beeinflusst. Wären die Genitalien uneindeutig, würde es unausweichlich zu einer Traumatisierung des Kindes führen, so die damalige Meinung der Ärzte. Wichtig sei es, wie das Kind erzogen werde und aufwachse. Die Folge sind möglichst frühzeitig durchgeführte Operationen, die das zweigeschlechtlich geborene Kind einem der beiden Geschlechter zuordnet. Die späteren Folgen für die Betroffenen bleiben völlig unbeachtet.

1960er-Jahre: Die Lehrmeinung der amerikanischen Ärzte setzt sich auch in Deutschland durch. Sie wird ohne großen Gegenwind bis in die 1990er-Jahre so praktiziert.

1996: Es gründet sich die Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie. Sie kritisiert ebenso wie immer mehr Aktivisten, dass die Kinder gerade durch die vielen Eingriffe, in die sie nicht selbst einwilligen konnten, traumatisiert wurden. Die Arbeitsgemeinschaft zeigt den gesellschaftlichen Druck auf, sich entsprechend der zugeordneten Geschlechterrolle zu verhalten. Sie bezeichnet die operativen Eingriffe als Menschenrechtsverletzungen und zeigt schwerwiegende gesundheitliche Folgen wie Funktionsstörungen auf. Inzwischen erwachsene zweigeschlechtliche Menschen thematisieren das unsensible Vorgehen von Eltern und Medizinern.

2005: Medizinische Experten aus zehn Ländern treffen sich in Chicago, USA, zur Consensus Conference. Sie diskutierten verschiedene Themen rund um den Umgang mit Intersexualität. Und verabschiedeten die Leitlinie, dass operative Eingriffe bei zweigeschlechtlichen Kindern nur nach einer umfassenden Diagnostik und Beratung durch ein interdisziplinäres Team erfolgen dürfen. Verboten werden sie jedoch nicht, da die Zweigeschlechtlichkeit als Entwicklungsstörung definiert wird.

2010: Nachdem die UNO den Bericht von Betroffenen und Kritikern der Operationen anerkannte, weist sie die Bundesrepublik an, in einen Dialog mit intersexuellen Menschen zu treten und Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen. Es folgen Stellungnahmen von Medizinern und Betroffenen, Befragungen und eine Online-Diskussion. Der Deutsche Ethikrat kommt zu dem Schluss, dass irreversible Eingriffe nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person erfolgen sollten, sonst nur dann, wenn ein Unterlassen das Kindswohl gefährden würde. Es folgen in den kommenden Jahren weitere Rügen in Richtung Deutschland, die Rechte zweigeschlechtlicher Menschen besser zu schützen, unter anderem vom UN-Ausschuss gegen Folter.

2016: Von Kindermedizinern werden neue Leitlinien für die Varianten der Geschlechtsentwicklung herausgegeben. Darin wird darauf hingewiesen, dass es neben weiblich und männlich noch ein anderes Geschlecht geben kann. Was die Beratung und Therapie angeht, wird die Lebensqualität der Betroffenen in den Mittelpunkt gerückt.

2017: Es gelingt Betroffenen, vor dem Bundesverfassungsgericht ihr Recht auf ein drittes Geschlecht einzuklagen. Nun ist die Gesetzgebung gefragt, dieses Recht auch im Alltag zu verankern und umzusetzen.

Der Name

Emma, Ben, Sofia und Jonas sind die Spitzenreiter unter den deutschen Vornamen, die Eltern im Jahr 2017 für ihren Nachwuchs aussuchten. Sie beinhalten eine klare Zuordnung zum einen oder anderen Geschlecht. Bub oder Mädel. Mit der Einführung eines dritten Geschlechts stellt sich die Frage, ob dann nicht auch eine ganz neue Art der Namen notwendig ist. Namen, die eben keine genaue Zuordnung
zu weiblich oder männlich treffen.

Unsere Gesprächspartnerin Katrin Späte sieht weniger die Suche nach neuen Namen gefragt, als vielmehr ein Umdenken bei den Menschen. Soziale Normen bestimmten heute, wie sich ein Junge und wie sich ein Mädchen zu verhalten habe. Stigmatisierungen folgen schnell, wenn ein Kind oder gar Erwachsener aus dem Rahmen falle. Als Beispiel nennt sie einen kleinen Jungen, der Lippenstift und Nagellack toll findet. Über ihn wird schnell gesagt, er sei im "falschen Körper" geboren. "Warum ist man dann im falschen Körper geboren? Anstatt eine Toleranz für und Gelassenheit gegenüber der Uneindeutigkeit von geschlechtlicher Zugehörigkeit zu entwickeln."

Generell sei ja nicht der Körper falsch, sondern die Umstände, die einen nicht normgerechten Körper als falsch einordneten. Davon seien alle Menschen betroffen, die in irgendeiner Form von üblichen Normalitätserwartungen und ästhetischen Standardsetzungen abweichen. "Da es allerdings über Jahrtausende hinweg so verfestigt worden ist und viele Menschen panisch werden, wenn die klare Zuordnung abhanden zu kommen scheint, sehe ich persönlich wenig Chancen für einen grundlegenden Bewusstseinswandel, der auch dafür sorgen könnte, dass ein Name ein Name ist, nicht mehr und nicht weniger", schränkt die Wissenschaftlerin ein.

Das stille Örtchen

Ein kleiner Mann für die Herren, eine Frau mit Rock für die Damen. So sind derzeit die meisten Toiletten gekennzeichnet. Mit der Einführung des dritten Geschlechtes muss sich das ändern und eine dritte Toilettenart eingerichtet werden. Wie die dann allerdings markiert wird, ist gar nicht so einfach. Nach langem Ringen einigte man sich zum Beispiel in der Senatsverwaltung von Berlin Kreuzberg darauf, Symbole für Mann und Frau an die Unisextoilette zu hängen. Und die etwas sperrige Bezeichnung "Toilette für alle Geschlechter" zu nutzen. Nun kann jeder Mensch selbst entscheiden, welchem Geschlecht und damit welcher Toilette er sich zugehörig fühlt.

"Es wird Diskussionen geben, aber nach kurzer Zeit werden sich die meisten daran gewöhnen und nicht jedes Mal darüber nachdenken, welches Toilettenangebot sie nutzen, insbesondere dann nicht, wenn es dringlich ist", ist Dr. Katrin Späte überzeugt. "Es ist ja ein Fortschritt, wenn Toiletten überhaupt benutzt werden, egal welches Schild an der Tür klebt." Schließlich gebe es auch Menschen, die ihre Notdurft ungeniert im öffentlichen Raum verrichten und ungefragt einen Baum bepinkeln.

Guten Tag Frau..., Herr..., *...

Es gehört zum guten Ton, sein Gegenüber höflich zu begrüßen. Je nachdem, ob Mann oder Frau mit der entsprechenden Begrüßungsformel vor dem Namen. Beim dritten Geschlecht wird das nun etwas komplizierter – wenn es denn überhaupt erkennbar ist. Wie also sollten wir solche Personen künftig willkommen heißen, wertschätzend und ohne in Fettnäpfchen zu treten? Mit Blick auf die Fortschritte bei der Gleichberechtigung beobachtet Dr. Katrin Späte eine erstaunliche Beharrlichkeit bei der Verwendung von "die Frau" und "der Mann."

"Geschlecht sollte grundsätzlich vielmehr als ein Kontinuum verstanden und nicht als Gegensatz mit einem Oder regiert werden, wo dazwischen eine dritte Kategorie eingeführt wird", so ihr Plädoyer. Die Anreden "Mann" oder "Frau" seien eigentlich überflüssig. "Wir könnten uns einfach auch nur mit Vor- und Nachnamen anreden oder "Mensch" davorsetzen, wenn es nicht schon umgangssprachlich anders belegt wäre", überlegt sie. Und schlägt vor: "Vielleicht wäre das lateinische ‚Homo‘ wie in ‚Homo sapiens‘ als Anrede für alle Menschen ganz gut?"

Aus zwei mach drei

Dr. Katrin Späte sieht die Einführung eines dritten Geschlechtes als Konsequenz aus den Diskussionen der vergangenen Jahre. In diesen wurde in Deutschland immer wieder um das strenge System der Trennung zwischen männlicher und weiblicher Heterosexualität als normal und Homosexualität als unnormal gestritten. Nun wird Andersartigkeit normalisiert, ein bisher nicht zuzuordnendes Geschlecht zugeordnet, nämlich dazwischen. "Die dazugehörige Formel ist einfach: Aus zwei mach drei", fasst es Katrin Späte knapp zusammen. Sie versteht die Einführung eines dritten Geschlechtes letztendlich als einen politischen Vorgang, der ein politisches Problem lösen soll.

In anderen Gesellschaften sehen die Menschen das Geschlecht nicht so eng gefasst wie in Deutschland. In Indien gibt es zum Beispiel als drittes Geschlecht die Hijras, in Mexiko die Muxes und bei Indianerstämmen Amerikas die Two Spirits.

Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Menschenrechten und Antidiskriminierungsgesetzen müssten nun allerdings Diskriminierungen abgebaut und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Unantastbarkeit der Menschenwürde, für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung für ausnahmslos alle Menschen gewährleistet werden. "Vielleicht ist die Einführung einer dritten Kategorie ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung auf einem sehr langen Weg. Ich weiß es nicht, bin aber skeptisch." Als Grund nennt Dr. Katrin Späte, dass auch in Kulturen wie etwa in Indien, wo es das dritte Geschlecht gibt, die heteronormative Zweigeschlechtlichkeit, also Paare aus Mann und Frau als Norm, stabilisiert und eben nicht abgebaut wird. Sie rät dazu, sich selbst mit der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit auseinandersetzen und zu schauen, was die zahlreichen Geschlechternormen mit einem ganz persönlich gemacht haben. "Insbesondere während der Pubertät haben ja viele Menschen Probleme mit den Veränderungen des Körpers und den Anforderungen, irgendwie Sexualität zu leben, bloß mit wem?", schildert die Soziologin. Hilfreich sei es, sich ganz persönlich zu fragen, ob es tatsächlich alles so sein müsse, wie es ist, oder ob da nicht doch auch ein gewisser Spielraum bestehe.

Zu einem ähnlichen Schluss kommen die beiden Soziologinnen Anike Krämer und Katja Sabisch. Sie haben im Frühjahr 2017 an der Universität Bochum im Auftrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Studie erstellt, um die medizinische Versorgung von Neugeborenen zu untersuchen, die mit Merkmalen beider Geschlechter geboren wurden. Zentrales Ergebnis der Studie war, dass die Diagnose Intersexualität für die betroffenen Eltern weitreichende psychosoziale Folgen hat. Nicht nur müssen sie sich mit möglichen Konsequenzen des Befundes auseinandersetzen, sondern die strikte Geschlechtertrennung, mit der wir in Deutschland aufwachsen, wird plötzlich infrage gestellt. Das eigene Kind, dieses kleine, perfekte Wesen, ist plötzlich ein Mensch mit Makel, ein Tabu, welches nicht genau zu benennen ist und
für das es noch nicht mal eine Bezeichnung im Geburtenregister gibt.

Auch wenn Fachleute längst davon abraten, mit einer Operation eines der Geschlechtsmerkmale zu tilgen, kommt es laut der Studie durch nicht fachkundige Ärzte noch immer zu diesem grenzüberschreitenden Verhalten. Eltern finden jedoch auch im Jahr 2017 kaum Anlaufstellen, um sich kompetent beraten zu lassen, so das Ergebnis der Studie aus Nordrhein-Westfalen. Wichtig sei daher der Aufbau von Kompetenzzentren für Diagnose und Beratung, so die Forderung der Wissenschaftlerinnen um Katja Sabisch.

Eine gesetzliche Regelung sei nötig, die kosmetische Operationen an zweigeschlechtlichen Kindern verbiete. So könnten die Rechte der Kinder gewahrt bleiben und die Eltern und Mediziner von dem gesellschaftlichen Druck befreit werden, eine eindeutige Geschlechtszuweisung vorzunehmen. Die Eltern und Mediziner, die für die Studie befragt wurden, sprachen sich für einen offenen und toleranten gesellschaftlichen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt aus.


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