Das Gericht kam zu der Überzeugung, die Auswahl des Wisch-Intervalls per Untermenü erfordere im Vergleich zu herkömmlichen Hebeln und Schaltern eine längere Blickzuwendung und damit zu viel Aufmerksamkeit. Ein Urteil von Gewicht. Nur wenn es die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet sähe, könnte ein Oberlandesgericht noch den Bundesgerichtshof anrufen.
Es sollten also nicht bloß Tesla-Fahrer gewarnt sein. Und selbstverständlich geraten auch die Autobauer unter Druck. Klimaanlagen, Sitzheizungen, Navigationssysteme und diverse Assistenten können schließlich bei vielen Herstellern aktuell nur via Display eingestellt werden. Der ADAC fordert daher, alle für die Sicherheit wichtigen Funktionen wie Licht, Blinker, Scheibenwischer und Spiegelneigung müssten bedient werden können, ohne den Blick vom Verkehr zu nehmen.
Auch ein Grund, warum viele Autobauer auf akustische Steuerung setzen. Der Dialog, so die Überzeugung, verlange weniger Aufmerksamkeit als jede Art von Gefummel. Doch eine Ideallösung ist auch das nicht. Untersuchungen der Universität Utah legen dar, dass selbst Spracheingaben ablenken und in der Folge die Reaktion vermindern. Ältere Fahrer, heißt es, seien hier besonders stark herausgefordert.
Wissenschaftler raten deshalb, sich stärker an menschlichen Beifahrern zu orientieren – die in brenzligen Situationen meist die Klappe halten. Intelligente Sprachsysteme müssten erkennen, wann sie sich einschalten dürfen oder eine Rückmeldung verlangen – und wann sie den Fahrer eher verwirren. Würden etwa Sensoren und Kameras dichten Verkehr erkennen, müsse Kommunikation unterbleiben.
Womöglich war die Zeit schlichter Schalter doch nicht so schlecht …