Selb Schilderstreit führt vor Gericht

Von Christl Schemm
Dieses Schild hatte ein Selber in das Schaufenster seines Ladens gestellt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts erfüllt er damit den Straftatbestand der Volksverhetzung. Foto: privat

Der Ladenbesitzer, der auf einem Schild "Hunde" durch "Asylanten" ersetzt hat, legt Widerspruch gegen einen Strafbefehl ein. Nun wird wegen Volksverhetzung verhandelt.

 
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Selb - Der Selber Geschäftsmann, der mit einem Schild in seinem Schaufenster Asylbewerber und Flüchtlinge verunglimpft hat, muss vor Gericht. Wie gestern der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wunsiedel, Uwe Demuth, unserer Zeitung bestätigte, hat der 54-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt. Der Ladenbesitzer hätte eine Geldstrafe bezahlen sollen, weil er sich nach Ansicht des Gerichts der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Falls der Selber seinen Einspruch nicht zurückzieht, wird laut Demuth eine öffentliche Hauptverhandlung stattfinden. Wann dies der Fall sein wird, stehe noch nicht fest.

Innerhalb von nur wenigen Tagen hatte das Amtsgericht Wunsiedel über den Antrag der Staatsanwaltschaft Hof entschieden, gegen den Geschäftsmann einen Strafbefehl zu erlassen und eine Geldstrafe zu verhängen. Der Grund: Auf dem Schild, das der Selber in seinem Schaufenster aufgestellt hatte, stand: "Asylanten müssen draußen bleiben" - daneben ein Hundebild. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann Volksverhetzung vor. "In der Zusammenschau von Aufschrift mit dem daneben abgebildeten Hund erfüllt dieses Schild den Tatbestand der Volksverhetzung", heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das Schild vergleiche Asylbewerber mit Hunden, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur.

Der Tatbestand der Volksverhetzung ist im Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs geregelt. Verkürzt und in Alltagssprache übersetzt, macht sich strafbar, wer gegen eine nationale, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder Einzelne hetzt, zum Hass aufstachelt, diese Menschen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Ende August hatte das ausländerfeindliche Schild in Selb und weit darüber hinaus für großes Aufsehen gesorgt (wir berichteten). Auch viele überregionale Medien griffen das Thema auf. Und Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch hatte den Ladenbesitzer in das Rathaus zitiert. Dabei habe der 54-Jährige gesagt, dass das Schild keinerlei rassistischen und rechtsradikalen Hintergrund gehabt habe.

Nun wird das Amtsgericht Wunsiedel darüber verhandeln, ob der Geschäftsmann die in Deutschland lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge mit Hunden gleichsetzt. Wer sich der Volksverhetzung schuldig macht, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen. Wenn allerdings die Freiheitsstrafe weniger als sechs Monate beträgt, kann das Gericht trotzdem nur eine Geldstrafe verhängen, wie dies die Staatsanwaltschaft in diesem Fall beantragt hat. Die Geldstrafe könnte sich im Bereich zwischen 90 und 180 Tagessätzen bewegen. Nach den Worten von Demuth nehmen die Verfahren wegen Volksverhetzung zu - vor allem wegen Einträgen im Internet. Dennoch seien solche Anklagen noch selten, "aber früher gab es das gar nicht".

In der Zusammenschau von Aufschrift mit dem daneben abgebildeten Hund erfüllt dieses Schild den Tatbestand der Volksverhetzung.

Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde

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