Kunst und Kultur BGH: Kunsthalle durfte "Mannheimer Loch" beim Umbau zerstören

Die Künstlerin Nathalie Braun Barends wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn ihrer Verhandlung um zwei der Neugestaltung der Mannheimer Kunsthalle zum Opfer gefallene Kunstinstallationen. Sie will nicht hinnehmen, dass ihre Werke im dem neuen Architektur-Konzept keinen Platz mehr haben. Es geht um die als "Mannheimer Loch" bekannt gewordene Arbeit "HHole", die sich durch runde Öffnungen in den Geschossdecken über alle sieben Ebenen des Athene-Trakts zog. Die Lichtinstallation „PHaradise“ wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Die Künstlerin sieht ihr Urheberrecht verletzt. Foto: Uli Deck

Künstler haben grundsätzlich das Recht, die Vernichtung eines ihrer Werke zu verbieten - ist es allerdings Teil eines Bauwerks, gehen die Interessen des Eigentümers an einer Neugestaltung in aller Regel vor.

 
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