Mainz Beiträge jetzt länger in öffentlich-rechtlichen Mediatheken

Beiträge in denöffentlich-rechtlichen Mediatheken werden künftig länger abrufbar sein. Foto: Rolf Vennenbernd

An diesem Mittwoch tritt ein neuer Rundfunkstaatsvertrag in Kraft. Er bringt einige Fortschritte mit sich, heißt es aus zuständiger Stelle.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der an diesem Mittwoch in Kraft tretende neue Rundfunkstaatsvertrag bringt nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) Vorteile sowohl für Mediennutzer als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Zeitungsverlage.

In dem neuen Vertrag wird beispielsweise geregelt, dass Beiträge in den Mediatheken künftig länger abrufbar sein dürfen. Bislang habe nach sieben Tagen alles gelöscht werden müssen, das ändere sich nun. «Es ist ein Riesenschatz, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mediatheken den Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern und Hörerinnen und Hörern zur Verfügung stellt», sagte Raab der Deutschen Presse-Agentur. Sie spricht als Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz für das Bundesland, das bei der Rundfunkkommission den Vorsitz hat.

Mit dem neuen Vertrag würden etwa in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen «Previews» möglich - damit beispielsweise vorab schon Serien angeschaut werden könnten - «so wie das die großen US-Plattformanbieter heute schon tun», sagte Raab. «Das muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk tun können.»

Ein großer Fortschritt ist Raab zufolge außerdem die neue Schlichtungsstelle, die Konflikte zwischen Verlegern und Sendern außergerichtlich beilegen soll. Raab sprach in dem Zusammenhang von einer «Ausbalancierung der Dualität zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten». In der Onlinewelt konkurrieren alle Medienvertreter miteinander - «die schreibende Zunft und die audiovisuellen Medien», sagte Raab.

In der Vergangenheit habe es Konfliktfälle gegeben, Verleger hätten öffentlich-rechtlichen Anstalten vorgeworfen, dass Angebote im Netz wie eine gedruckte Zeitung daherkommen. Nun sei geregelt, dass öffentlich-rechtliche Online-Angebote nicht presseähnlich sein dürften und es einen Bezug zur Aktualität oder einer Sendung brauche.

«Weil es in den vergangenen Jahren Streitfälle gab, die alle vor den deutschen Gerichten ausgetragen worden sind und unglaublich langwierig waren, haben wir uns darauf geeinigt, dass es eine Schlichtungsstelle geben soll», sagte Raab. Konkret gebe es eine, wenn die ARD betroffen sei, und eine, sofern es um das ZDF gehe.

In beiden sitzen Stellen Raab zufolge der Vorstandschef von Axel Springer, Mathias Döpfner, als Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), ein BDZV-Vizepräsident sowie ein Vertreter des jeweils von dem Streitfall betroffenen Verlages.

Autor