Kunst und Kultur Gericht: Pippi-Langstrumpf-Lied verstößt wohl gegen Urheberrecht

ARCHIV -Das undatierte Archivbild zeigt Inger Nilsson als Pippi Langstrumpf. dpa (zu dpa ««Pippi Langstrumpf hat in der Bundesregierung viele Fans»» vom 12.09.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Foto: (c) dpa

Das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied «Zwei mal drei macht vier» verletzt nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.