Kunst und Kultur Kunst-Streit um «Mannheimer Loch» stellt BGH vor Grundsatzfragen

Die Künstlerin Nathalie Braun Barends wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn ihrer Verhandlung um zwei der Neugestaltung der Mannheimer Kunsthalle zum Opfer gefallene Kunstinstallationen. Sie will nicht hinnehmen, dass ihre Werke im dem neuen Architektur-Konzept keinen Platz mehr haben. Es geht um die als "Mannheimer Loch" bekannt gewordene Arbeit "HHole", die sich durch runde Öffnungen in den Geschossdecken über alle sieben Ebenen des Athene-Trakts zog. Die Lichtinstallation „PHaradise“ wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Die Künstlerin sieht ihr Urheberrecht verletzt. Foto: Uli Deck

Seit Jahren kämpft die Künstlerin Nathalie Braun Barends um zwei dem Um- und Neubau der Kunsthalle Mannheim zum Opfer gefallene Installationen - jetzt stellt der Streit die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vor grundsätzliche Fragen.

 
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