Fichtelgebirge Wenn es schneit, heißt es: Raus aus den Federn

Von Christl Schemm
An Werktagen müssen die Gehwege in Arzberg von 7 Uhr an geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr an. Quelle: Unbekannt

Eine Satzung regelt auch in Arzberg die Räum- und Streupflicht. Dort ist genau festgelegt, wer zu Besen und Schneeschaufel greifen muss - und auch in welchem Zeitraum.

 
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Arzberg - In dieser Saison hat es der Winter im Fichtelgebirge erst an wenigen Tagen ernst gemeint. Während in manchen Jahren bereits im Oktober oder spätestens im November der erste Schnee fiel und auch liegen blieb, gab es dieses Mal im alten Jahr noch keinen nennenswerten Wintereinbruch. Erst zum Jahreswechsel schneite es kräftig. Dass der Winter sich viel Zeit ließ mit Schnee und Eis, kam all jenen Menschen, die morgens gerne etwas länger im Bett liegen bleiben, sehr gelegen. Denn wenn es schneit oder Eisglätte gibt, müssen die Hausbesitzer und Mieter raus aus den Federn: Schneeräumen und Streuen ist angesagt - eine Pflicht, der nicht jeder gleichermaßen gerne nachkommt. Mitunter gibt es sogar Beschwerden, dass manche Anwohner die Gehwege schlecht oder gar nicht räumen.

Svetlana Buchwald, Mitarbeiterin der Arzberger Stadtverwaltung im Ordnungsamt, erklärt, wozu die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Räumen und Streuen verpflichtet sind. Geregelt sind diese Vorgaben in der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter", wie Svetlana Buchwald erläutert.

In der Satzung ist sehr detailliert aufgeführt, wer zur "Sicherung der Gehbahnen im Winter" verpflichtet ist - und auch wo, wie und wann dies zu geschehen hat. Da kommen die sogenannten Vorder- und Hinterlieger ins Spiel. Diese bürokratischen Begriffe umschreiben nichts anderes, als dass die Anwohner räumen müssen, die direkt an der Straße wohnen; aber auch jene, deren Grundstück nur über eine Zufahrt oder einen Zugang über das vordere Grundstück zu erreichen ist. Auch wenn sie die Räum- und Streuarbeiten jemand anderem übertragen haben, bleiben Mieter oder Besitzer für das prompte und korrekte Erledigen des Räumens und Streuens verantwortlich.

Und zwar für die Gehbahnen. Das heißt: Geräumt und gestreut werden müssen alle richtigen Gehwege, aber auch alle anderen Flächen, die für "den Fußgängerverkehr bestimmt sind". In Straßen, an denen diese Gehwege nicht eigens abgegrenzt oder befestigt sind, muss der Straßenrand auf einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis befreit werden.

All dies gilt für die Zeit zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr an. Sollte es während des Tags weiter schneien, müssen die Anlieger also immer wieder zu Schaufel und Eimer mit Streugut greifen, damit niemand ausrutscht.

Wie in anderen Städten auch, müssen in Arzberg Schnee-, Reif- und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln beseitigt werden, das heißt mit Sand oder Splitt. Verboten sind ätzende Mittel wie Streusalz. "Tausalz darf nur bei besonderer Glättegefahr, zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen, verwendet werden", sagt Svetlana Buchwald. Damit die Bürgerinnen und Bürger kein Salz auf die Bürgersteige streuen, stellt die Stadt Arzberg Splitt zur Verfügung, wie Bauhofleiter Max Schroller berichtet. Den Grus gibt es nach seinen Worten kostenlos am Bauhof und in einem Streukasten am Rathausparkplatz.

Nach Einschätzung Schrollers ist die Räum- und Streu-Moral bei vielen Arzbergern sehr gut. "Etliche fangen schon um 5.30 Uhr an", weiß er von seinen Fahrten mit dem Schneepflug. Eine "große Untugend" sei allerdings, dass viele den Schnee einfach auch die Straße schmeißen", sagt der Bauhofchef. Das sei nicht erlaubt. Denn in der Satzung steht: "Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird." Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Anlieger das Räumgut spätestens am nächsten Tag von der Straße entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanalschächte und Fußgängerüberwege müssen frei bleiben.

Manchmal entwickelt sich zwischen Anliegern und Bauhofmitarbeitern ein regelrechter Wettbewerb: Nämlich dann, wenn das Räumgut wieder auf dem Gehsteig landet, nachdem der Schneepflug gefahren ist. Aber wie in den meisten Bereichen des täglichen Lebens helfen auch hier Gelassenheit und eine positive Sicht auf die Dinge: So betrachten manche Zeitgenossen das Schneeräumen eben nicht als eine lästige Pflicht, sondern als eine gute Möglichkeit, sich an der frischen Luft ein wenig zu bewegen.

Tausalz darf nur bei besonderer Glätte an Treppen oder starken Steigungen verwendet werden.

Svetlana Buchwald vom Ordnungsamt

der Stadt Arzberg

Von 7 bis 20 Uhr

An Werktagen müssen in Arzberg die Gehwege von 7 Uhr an geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr an. Die Räum- und Streupflicht gilt bis 20 Uhr. Wenn es also während des Tages weiter schneit oder Eisglätte auftritt, müssen die "Sicherungsmaßnahmen" bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, "wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist".

Sollte jemand seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, kann das ziemlich teuer werden, weil es eine Geldbuße gibt: Bis zu 500 Euro kann es kosten, wenn die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig gesichert werden.

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