Wie in anderen Städten auch, müssen in Arzberg Schnee-, Reif- und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln beseitigt werden, das heißt mit Sand oder Splitt. Verboten sind ätzende Mittel wie Streusalz. "Tausalz darf nur bei besonderer Glättegefahr, zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen, verwendet werden", sagt Svetlana Buchwald. Damit die Bürgerinnen und Bürger kein Salz auf die Bürgersteige streuen, stellt die Stadt Arzberg Splitt zur Verfügung, wie Bauhofleiter Max Schroller berichtet. Den Grus gibt es nach seinen Worten kostenlos am Bauhof und in einem Streukasten am Rathausparkplatz.
Nach Einschätzung Schrollers ist die Räum- und Streu-Moral bei vielen Arzbergern sehr gut. "Etliche fangen schon um 5.30 Uhr an", weiß er von seinen Fahrten mit dem Schneepflug. Eine "große Untugend" sei allerdings, dass viele den Schnee einfach auch die Straße schmeißen", sagt der Bauhofchef. Das sei nicht erlaubt. Denn in der Satzung steht: "Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird." Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Anlieger das Räumgut spätestens am nächsten Tag von der Straße entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanalschächte und Fußgängerüberwege müssen frei bleiben.
Manchmal entwickelt sich zwischen Anliegern und Bauhofmitarbeitern ein regelrechter Wettbewerb: Nämlich dann, wenn das Räumgut wieder auf dem Gehsteig landet, nachdem der Schneepflug gefahren ist. Aber wie in den meisten Bereichen des täglichen Lebens helfen auch hier Gelassenheit und eine positive Sicht auf die Dinge: So betrachten manche Zeitgenossen das Schneeräumen eben nicht als eine lästige Pflicht, sondern als eine gute Möglichkeit, sich an der frischen Luft ein wenig zu bewegen.
Tausalz darf nur bei besonderer Glätte an Treppen oder starken Steigungen verwendet werden. Svetlana Buchwald vom Ordnungsamt
der Stadt Arzberg
Von 7 bis 20 Uhr
An Werktagen müssen in Arzberg die Gehwege von 7 Uhr an geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr an. Die Räum- und Streupflicht gilt bis 20 Uhr. Wenn es also während des Tages weiter schneit oder Eisglätte auftritt, müssen die "Sicherungsmaßnahmen" bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, "wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist".
Sollte jemand seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, kann das ziemlich teuer werden, weil es eine Geldbuße gibt: Bis zu 500 Euro kann es kosten, wenn die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig gesichert werden.