Fichtelgebirge An stillen Feiertagen darf es auch laut werden

Von Magdalena Dziajlo
Feiern bis in die Morgenstunden. Das ist in Bayern in Ausnahmefällen jetzt auch am Karfreitag erlaubt. Quelle: Unbekannt

In Zukunft darf auch am Karfreitag gefeiert werden. Generelles Tanzverbot ist verfassungswidrig. Das sagt das Bundesverfassungs- gericht. Die Begeisterung hält sich aber in Grenzen.

 
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