Fichtelgebirge Die Krux mit den Blitzern

Andreas Gewinner
Die KVÜ überwacht auch in Wunsiedel den Verkehr. Foto: Florian Miedl

Die Messergebnisse von privaten Dienstleistern stehen auf wackligen Füßen. Schon mehrmals sind sie erfolgreich angefochten worden.

 
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Marktleuthen/Bärnreuth - Die Tempokontrollen, die seit Jahren ein privater Dienstleister in mehreren Kommunen im Fichtelgebirge durchführt, stehen rechtlich offenbar auf wackligen Füßen. Und dies aus mehreren Gründen.

Die Verkehrsüberwachung Fichtelgebirge

Die "Kommunale Verkehrsüberwachung Fichtelgebirge" (KVÜ) mit Sitz in Marktleuthen ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen zur Organisation der Verkehrsüberwachung. Laut der Internetseite Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung übernimmt hier anders als bei einem Zweckverband eine Kommune, in diesem Fall Marktleuthen, die entsprechenden Aufgaben für die anderen Gemeinden. Dazu schließen die Kommunen jeweils einzeln entsprechend dem bayerischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) eine Zweckvereinbarung mit Marktleuthen ab. Bislang haben Bad Berneck, Oberkotzau, Bischofsgrün, Tröstau, Nagel, Goldkronach, Kirchenlamitz und zuletzt Wunsiedel eine solche Vereinbarung mit Marktleuthen geschlossen. Seit 2006 arbeitet die KVÜ mit der "gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit" (gGKVS) in Hamburg zusammen, die die Messungen durchführt. Die Mitarbeiter, die die Messungen vornehmen, sind formal per Zeitvertrag bei der Stadt Marktleuthen angestellt.

Am 14. Mai wurde eine Frau aus Bischofsgrün in Bad Berneck-Bärnreuth in einer Tempo-30-Zone mit 43 Stundenkilometern geblitzt. Sie erhielt einen Zahlungsbescheid über 25 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Frau legte Widerspruch ein. Dieser wurde abgelehnt und ihr ein Bußgeldbescheid, diesmal über 53,50 Euro, zugestellt. Die Frau legte Einspruch ein, Anfang Januar wurde die Sache vor Gericht verhandelt - und eingestellt. Das geschah aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, denn ein im nächsten Schritt notwendiges Gutachten hätte einen hohen dreistelligen Euro-Betrag gekostet. Die Frau musste nicht zahlen.

Volker Beermann, der Rechtsanwalt der Betroffenen, sagt auf Nachfrage unserer Zeitung: "Auch wenn das Gericht kein Urteil fällte, die Einwände schienen begründet. Es gab erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Messung. Das ist ein Problem bei kommunalen Überwachungsdiensten; ob die Messungen immer korrekt sind, das sollte von neutraler Stelle zumindest stichpunktartig überprüft werden."

Ob und, wenn ja, was bei der Messung schieflief, bleibt strittig. Unterlagen legen zumindest Fehler nahe. Der Eichschein für das Messgerät hat zunächst nur bis zum 31. Dezember 2017 gegolten, wäre zum Zeitpunkt der Kontrolle also abgelaufen gewesen. Darauf lieferte die mit den Tempokontrollen beauftragte Firma einen Eichschein mit korrigiertem Datum nach: 31. Dezember 2018. Sie gab an, der Bediener des Geräts habe beim Einmessen eine gerade Straße angenommen, tatsächlich hat die Straße aber eine Kurve, was das Messergebnis durchaus verändern kann. Schließlich war laut einer Skizze des Messprotokolls ein Kanaldeckel als Fixpunkt zum Einmessen hergenommen worden. Tatsächlich gibt es an der bewussten Stelle zwei Kanaldeckel nahe beieinander. Aus Skizze und Protokoll geht nicht hervor, welcher Deckel der Bezugspunkt war - ein Unterschied, der das Messergebnis ebenfalls verändern kann.

Diesem Eindruck widerspricht Stefan Hübner, der Geschäftsleiter im Rathaus Marktleuthen. Dort hat die "Kommunale Verkehrsüberwachung Fichtelgebirge" (KVÜ) ihren Sitz, ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen zur gemeinsamen Organisation der Verkehrsüberwachung. Hübner sagt, die Messung sei in Richtung eines geraden Straßenstücks erfolgt, nicht in der Kurve. Ob ein oder zwei Kanaldeckel an der Stelle in der Straße seien, sei unerheblich, meint Hübner, der eingezeichnete Deckel "gilt nur der schematischen Nachverfolgung, im Protokoll sind keine Maße vermerkt". Stefan Hübner betont: "Das geht ans Eingemachte. An der Richtigkeit der Messungen darf kein Zweifel bestehen."

Die fragwürdige Messung in Bärnreuth scheint kein Einzelfall zu sein. Arnold Fick aus Bischofsgrün hat am 17. September 2017 am östlichen Ortseingang von Bad Berneck folgende Szene beobachtet und in Bildern festgehalten: Der Wagen mit dem Blitzgerät parkte nacheinander erst auf den Parkplätzen zweier Einkaufsmärkte, bis er jeweils aufgefordert wurde, den Parkplatz zu verlassen. Dann bezog er Stellung auf einem weiteren Privatgelände, von wo er auch vertrieben wurde. Nach einem weiteren Zwischenstopp an einer Bushaltestelle nahm er den Platz auf öffentlichem Grund direkt am Straßenrand ein, den er offiziell benutzen durfte, wo der Wagen aber für Autofahrer schon von Weitem erkennbar war. Auch hier hatte der Kontrolleur nicht lange Glück, denn kurz darauf kam die Straßenmeisterei zum Mähen des Seitenstreifens, der Blitzer musste wieder abziehen.

Wegen diesem und anderen Fällen hatte sich Fick im Sommer schriftlich an die Bürgermeister von Bischofsgrün, Bad Berneck und Marktleuthen gewandt. Auf diesen Fall angesprochen, muss Stefan Hübner aus dem Rathaus Marktleuthen passen: Das sei nach der langen Zeit nicht mehr nachvollziehbar.

In einem anderen Fall hatte vergangenen Mai das Amtsgericht Wunsiedel einen Bescheid der KVÜ kassiert. Ein Rentner war innerorts mit 81 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer geblitzt worden und sollte 160 Euro zahlen.

Das Gericht befasste sich hier indes nicht mit möglichen Fehlern beim Messen selbst, sondern argumentierte grundsätzlich. Und sprach von einem "rechtswidrigen Beweiserhebungsverfahren", kassierte den Bußgeldbescheid und bemängelte gleich mehrere Dinge, wie die Frankenpost damals berichtete: Nämlich, dass die KVÜ die Herrschaft über das Verfahren faktisch in die Hände der Mitarbeiter eines Privatunternehmens gegeben hatte und dass sowohl der technische Zustand des Messgeräts als auch der Messvorgang selbst und die Verarbeitung und Auswertung der Daten keiner behördlichen Kontrolle unterlagen. Hübner sagt, das Urteil habe zwar Bestand, aber es habe nur für den Einzelfall gegolten und letztlich keine Konsequenzen für die Tempokontrollen. Sie finden weiterhin statt.

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