Bald nach der Aufteilung des Erbes begannen die Übergriffe. Wie Anna A. berichtet, haben sich ihre Schwester und deren Mann nie an die neuen Besitzverhältnisse gehalten. "Sie haben im Laufe der Zeit die Schuppen auf meinem Grundstück mit alten Möbeln vollgestellt. Auch das Wegerecht war ihnen ein Dorn im Auge." So hätten die Nachbarn auf dem Weg Zucchini angebaut und den Zugang mit einem mit schweren Steinen gefüllten Kübel verstellt.
Die eigentliche "Kampfzone" sind jedoch offenbar die Fenster zum Garten. Diese sind wegen der Hanglage des Grundstücks ziemlich bodennah. Nach Angaben von Anna A. nutzen das die Nachbarn (den Begriff "Schwester" verwendet sie kaum), um davor Bohnen anzupflanzen oder Blumentöpfe abzustellen. "Ich glaube, sie können es nicht ertragen, dass ich in den Garten sehen kann." Über die Blumenkübel ärgerte sich die Frau derart, dass sie einige einfach auf das Grundstück geworfen hat.
Auf die Frage, warum es unter Geschwistern nicht möglich ist, sich vernünftig zu verständigen, hat Anna A. keine richtige Antwort. "Meine Schwester war schon immer ein seltsamer Mensch, mit ihr kann man nicht reden." Was die Schwester von Anna A. hält, ist nicht bekannt.
Statt zu reden und die Angelegenheit halbwegs friedlich zu regeln, haben die Nachbarn buchstäblich Nägeln mit Köpfen gemacht. "Erst lehnten sie Bretterwände an die Fenster und die Tür. Nachdem ich diese umgeworfen hatte, nagelten sie die Wände ans Haus", berichtet Anna A.
Tatsächlich fällt in das Zimmer kaum Licht. Anna A. fühlt sich dadurch komplett eingesperrt. Mehrmals schlug sie daher mit einem Hammer einzelne Latten aus der Wand und jedes Mal nagelten die Nachbarn sie wieder fest. "Zuvor haben sie aber Wasser in das Zimmer geschüttet und sogar mal einen Schlauch durch das Loch gelegt." Als die Frau vor einiger Zeit im Garten war, eskalierte die Situation. Die Schwester drückte Anna A. an die Wand "und ich habe mich gewehrt", schildert sie die Szene.
Irgendwann wurde es Anna A. zu bunt. Sie ging zum Anwalt, und die Angelegenheit "Schwester gegen Schwester" landete vor Gericht, wobei Anna A. die Beklagte war. Vor dem Amtsgericht Wunsiedel schlossen beide Parteien zunächst einen Vergleich: Anna A. muss ihre Fenster und die Glastür blickdicht machen und hat auf dem Weg auf einer Breite von 40 Zentimetern ein Betretungsrecht. "Was nutzen mir 40 Zentimeter Weg?", fragt die Frau. Da sie mit dem Vergleich nicht einverstanden gewesen sei, habe sie den Rechtsstreit in der nächsten Instanz, am Landgericht Hof, fortgesetzt. Hier fällte der Richter das nun letztlich gültige Urteil: Anna A. verzichtet auf das Wegerecht, darf im Gegenzug die strittigen blickdichten Fenster jederzeit öffnen. Dass eine Bretterwand für blickdichte Verhältnisse sorgen soll, steht nicht geschrieben. "Die zu den oben genannten Grundstücken ausgerichtete Tür darf sie zum Zwecke des Putzens zwei bis drei Mal pro Jahr öffnen", heißt es weiter in dem Beschluss.
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Die Gerichtsbeschlüsse liegen der Frankenpost vor. Auch hat sich unsere Zeitung ein Bild von den vernagelten Fenstern und der Tür gemacht. Die weiteren Angaben schildern die Sichtweisen einer der streitenden Parteien.