Wunsiedel Nachbar nagelt Fenster einer Frau zu

Mit dem Hammer hat eine Frau aus dem Landkreis eine Latte der Bretterwand herausgeschlagen. Foto: M. Bäumler Quelle: Unbekannt

Ein bizarrer Streit tobt auf einem Grundstück im Landkreis Wunsiedel. Eine Frau darf laut Gerichtsbeschluss eine Tür nur noch dreimal pro Jahr zum Putzen öffnen.

 
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Wunsiedel - Die Frau weiß sich nicht mehr anders zu helfen. Deshalb greift sie zum Hammer und schlägt beherzt zu. Jetzt klafft ein Loch in der Bretterwand und endlich fällt etwas Licht in den Raum. Mit den Brettern haben die Nachbarn das Fenster der Frau vernagelt. Das ist der vorläufige Höhepunkt eines jahrzehntelangen Streits.

Wie sich Erbschaftsstreits verhindern lassen

Wenn es ums Erbe geht, werden aus Geschwistern nicht selten erbitterte Feinde. Daher sollten Eltern sich schon frühzeitig Gedanken machen, wie sie den Nachlass verteilen. Hierbei gibt es eine entscheidende Regel: Es geht nichts über klare Formulierungen. Wer in Anwalts- oder Erbrechtsforen im Internet stöbert, dem wird bewusst, dass nichts über eindeutige Formulierungen geht. Erbengemeinschaften, die zum Beispiel ein Haus gemeinsam verwalten, können sich - so zeigt es die Erfahrung vieler Anwälte - heillos überwerfen und so handlungsunfähig werden. Manchmal geht ein Gutteil des Erbes für Anwaltskosten wegen der Streitereien verloren. Experten schätzen, dass es bei jeder vierten Erbschaft zu Streitereien unter den Nachlassnehmern kommt. Häufig träten bei Erbschaften frühkindliche Verletzungen wieder zutage. Manch einer, der sich als Kind zurückgesetzt und zu kurz gekommen gefühlt hat, ist im Erbfall zu keinerlei Kompromiss bereit und will über den Nachlass seine Verletzungen kompensieren. Daher müssen Anwälte und Notare, die Erbschaftsangelegenheiten regeln oder bei der Formulierung von Testamenten helfen, immer auch die psychologischen Aspekte beachten.

Normalerweise berichtet unsere Zeitung nicht über private Streitigkeiten. Doch dieser Zwist ist derart bizarr, dass er als Lehrstück dienen könnte, wie Nachbarn und Geschwister nicht miteinander umgehen sollten. Die Geschichte spielt mitten in einer Stadt im Landkreis, und die Akteure, deren Namen wir bewusst nicht nennen, leben seit langer Zeit Tür an Tür. Nur reden wollen sie nicht miteinander.

Die Art der Kommunikation der Geschwister lässt sich am treffendsten mit nonverbal bezeichnen. Dabei geht es nicht um ein Stirnrunzeln oder ein schiefes Lächeln, sondern um handfestere Zeichen der Missbilligung: etwa Pflanzenjauche. Die stinkende Flüssigkeit aus sich im Wasser zersetzenden Brennnesseln mag ein guter Dünger sein, vor dem Schlafzimmerfenster ist sie jedoch eher lästig. "Ja, meine Schwester und ihr Mann haben das Fass mit Pflanzenjauche extra unter mein Fenster gestellt", sagt Anna A. (Name geändert), die sich in ihrer Verzweiflung an die Frankenpost gewandt hat, damit sie von ihrer Pein berichten kann. Seit das Erbe ihrer Mutter vereitelt worden sei, hasse ihre Schwester sie. Während Anna A. das Elternhaus und den einen Teil des Grundstückes erhielt, bekam ihre Schwester das weitaus kleinere Nachbarhaus und ebenfalls ein Stück vom Garten. Die Nordseite des Elternhauses ist zugleich die Grundstücksgrenze - und damit das Problem. Ursprünglich war ein knapp ein Meter breiter Weg, eine Art "neutrale Zone", zwischen Haus und Nachbarsgarten: Anna A. hatte das Wegerecht, Eigentümerin war ihre Schwester.

Bald nach der Aufteilung des Erbes begannen die Übergriffe. Wie Anna A. berichtet, haben sich ihre Schwester und deren Mann nie an die neuen Besitzverhältnisse gehalten. "Sie haben im Laufe der Zeit die Schuppen auf meinem Grundstück mit alten Möbeln vollgestellt. Auch das Wegerecht war ihnen ein Dorn im Auge." So hätten die Nachbarn auf dem Weg Zucchini angebaut und den Zugang mit einem mit schweren Steinen gefüllten Kübel verstellt.

Die eigentliche "Kampfzone" sind jedoch offenbar die Fenster zum Garten. Diese sind wegen der Hanglage des Grundstücks ziemlich bodennah. Nach Angaben von Anna A. nutzen das die Nachbarn (den Begriff "Schwester" verwendet sie kaum), um davor Bohnen anzupflanzen oder Blumentöpfe abzustellen. "Ich glaube, sie können es nicht ertragen, dass ich in den Garten sehen kann." Über die Blumenkübel ärgerte sich die Frau derart, dass sie einige einfach auf das Grundstück geworfen hat.

Auf die Frage, warum es unter Geschwistern nicht möglich ist, sich vernünftig zu verständigen, hat Anna A. keine richtige Antwort. "Meine Schwester war schon immer ein seltsamer Mensch, mit ihr kann man nicht reden." Was die Schwester von Anna A. hält, ist nicht bekannt.

Statt zu reden und die Angelegenheit halbwegs friedlich zu regeln, haben die Nachbarn buchstäblich Nägeln mit Köpfen gemacht. "Erst lehnten sie Bretterwände an die Fenster und die Tür. Nachdem ich diese umgeworfen hatte, nagelten sie die Wände ans Haus", berichtet Anna A.

Tatsächlich fällt in das Zimmer kaum Licht. Anna A. fühlt sich dadurch komplett eingesperrt. Mehrmals schlug sie daher mit einem Hammer einzelne Latten aus der Wand und jedes Mal nagelten die Nachbarn sie wieder fest. "Zuvor haben sie aber Wasser in das Zimmer geschüttet und sogar mal einen Schlauch durch das Loch gelegt." Als die Frau vor einiger Zeit im Garten war, eskalierte die Situation. Die Schwester drückte Anna A. an die Wand "und ich habe mich gewehrt", schildert sie die Szene.

Irgendwann wurde es Anna A. zu bunt. Sie ging zum Anwalt, und die Angelegenheit "Schwester gegen Schwester" landete vor Gericht, wobei Anna A. die Beklagte war. Vor dem Amtsgericht Wunsiedel schlossen beide Parteien zunächst einen Vergleich: Anna A. muss ihre Fenster und die Glastür blickdicht machen und hat auf dem Weg auf einer Breite von 40 Zentimetern ein Betretungsrecht. "Was nutzen mir 40 Zentimeter Weg?", fragt die Frau. Da sie mit dem Vergleich nicht einverstanden gewesen sei, habe sie den Rechtsstreit in der nächsten Instanz, am Landgericht Hof, fortgesetzt. Hier fällte der Richter das nun letztlich gültige Urteil: Anna A. verzichtet auf das Wegerecht, darf im Gegenzug die strittigen blickdichten Fenster jederzeit öffnen. Dass eine Bretterwand für blickdichte Verhältnisse sorgen soll, steht nicht geschrieben. "Die zu den oben genannten Grundstücken ausgerichtete Tür darf sie zum Zwecke des Putzens zwei bis drei Mal pro Jahr öffnen", heißt es weiter in dem Beschluss.

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Die Gerichtsbeschlüsse liegen der Frankenpost vor. Auch hat sich unsere Zeitung ein Bild von den vernagelten Fenstern und der Tür gemacht. Die weiteren Angaben schildern die Sichtweisen einer der streitenden Parteien.

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