Wunsiedel Wunsiedler Landrat ermahnt Wirte zur Corona-Disziplin

Wunsiedels Landrat Peter Berek. Foto: Matthias Bäumler

Offenbar gibt es Beschwerden über einige Gastronomie-Betriebe, die es mit den Hygiene-Regeln nicht so genau nehmen. Im Nachbarlandkreis steigen die Infektionszahlen.

 
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Wunsiedel - In den vergangenen Tagen und Wochen sind bei den Städten und Gemeinden sowie beim Landratsamt Wunsiedel vermehrt Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen, dass einzelne Gastronomiebetriebe die geltenden Corona-Hygiene-Regeln nicht oder nur unzureichend einhalten. Daher hat sich Landrat Peter Berek nun mit einem Schreiben persönlich an die Betreiber von Gastronomiebetrieben gewandt, um diese noch einmal für die aktuelle Situation zu sensibilisieren.

Corona-Zahlen

Keine Veränderungen bei der Zahl der mit Corona Infizierten hat das Landratsamt am Montagnachmittag gemeldet. Aktuell sind im Landkreis demnach acht Personen erkrankt, 629 sind genesen. Seit Beginn der Pandemie wurden 678 Menschen im Landkreis Wunsiedel positiv auf das Virus getestet; 41 sind an oder an den Folgen der Krankheit gestorben. Im Landkreis Tirschenreuth ist die Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus auf 1142 gestiegen, davon noch drei aktuell Infizierte.

Wie es in einer Mitteilung des Landratsamtes heißt, ist das Infektionsgeschehen aktuell dynamisch, "und die leider wieder steigenden Infektionszahlen verunsichern viele Bürger". Dies gebe Anlass zur Sorge. "Ich möchte daher dringend darauf hinweisen, dass immer noch äußerste Vorsicht geboten ist und die von der bayerischen Staatsregierung getroffenen Regelungen zum Infektionsschutz in der Gastronomie konsequent eingehalten werden müssen", appelliert Berek an die Lokalbetreiber. Vor allem folgende Vorgaben sind Laut Landratsamt unbedingt zu beachten:

Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Gästen einzuhalten, die nicht einem gemeinsamen oder einem weiteren Hausstand angehören beziehungsweise eine Gruppe von maximal zehn Personen bilden. Alternativ müssen geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sein.

Das Personal hat im Servicebereich und in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.

Für Gäste, die sich nicht an ihrem Platz befinden, gilt ebenso Maskenpflicht.

Außerdem ist ein aktuelles (schriftliches) Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen des Landratsamtes vorzulegen.

Das Rahmenkonzept für die Gastronomie, das als Grundlage für die eigenen Schutz- und Hygienekonzepte der Gastronomiebetriebe dient, ist laut Berek sicherlich allen Gastronomen bekannt und auch auf den Homepages des Gesundheitsministeriums und des Hotel- und Gaststättenverbandes zu finden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Bußgeldkatalog zur sechsten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Nichteinhaltung der Bestimmungen empfindliche Bußgelder vorsieht.

Landrat Peter Berek: "Ich appelliere nochmals eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Gastwirte gegenüber ihren Gästen und möchte mich gleichzeitig auch bei all denen bedanken, die sich bereits zuverlässig an die Regelungen halten. Wir alle müssen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen soweit irgend möglich zu beschränken. Tragen auch Sie bitte Ihren Teil dazu bei."

Wie berechtigt die Sorge des Wunsiedler Landrats ist, beweist auch ein Blick in den Nachbarlandkreis. Nach den tragischen Wochen, in denen der Landkreis Tirschenreuth der Corona-Hotspot in Deutschland war, schien zuletzt das Virus zwischen Plößberg und Waldershof ausgerottet zu sein. Sechs Wochen lang registrierten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Tirschenreuth keine einzige Neuinfektion. Nun meldet das Landratsamt, dass es innerhalb eines Tages gleich drei neue Fälle gibt. red

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