Das aber wollte die 23-Jährige offenbar nicht mehr. Für sie war die Sache gegessen. Deshalb blockte sie die Handynummer des verschmähten Liebhabers. Doch auch das zeigte keine rechte Wirkung. Ob es nun Zufall war oder ob er der Frau bewusst in ihrer Heimatstadt aufgelauert hatte, wurde nicht ganz klar. Jedenfalls trafen die beiden an einem Wochenende gegen 17 Uhr wieder aufeinander.
Nach einem kurzem Disput kam es zum Streit. Als die Frau in ihr Auto steigen und wegfahren wollte, beschimpfte er sie erst einmal mit Ausdrücken wie "Schlampe" und "falsche Schlange". Doch damit nicht genug: Als die Frau noch beim Einsteigen war, wollte der Mann offenbar die Autotür zuwerfen. Dabei klemmte er ihr das Bein zwischen Tür und Rahmen ein. Ein blauer Fleck war die Folge.
Ab diesem Zeitpunkt reichte es der Frau endgültig. Sie ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Vor Gericht bestätigte die Leidtragende den Sachverhalt. Sie sei jedoch damit zufrieden gewesen, dass der verschmähte Liebhaber nach der Anzeige endlich Ruhe gegeben habe. Ob sie denn stark unter der Nachstellung gelitten und ein Interesse an einer Bestrafung habe, wollte der Richter wissen. Eigentlich nicht, entschied die junge Frau. Hauptsache, er lasse sie jetzt endlich in Ruhe.
Damit stellte das Gericht das Verfahren nach Paragraf 153, geringe Schuld, ein. "Dafür können Sie sich bei der Frau bedanken", gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg. Das allerdings dürfte schwierig bis unmöglich werden, hat doch die junge Frau die Telefonnummer ihres ehemaligen Verehrers noch immer blockiert.