Schirnding Mobile Corona-Teststation am Grenzübergang Schirnding

Ab heute gibt es am Grenzübergang bei Schirnding ein Corona-Testzentrum für Berufspendler. Foto: Florian Miedl

Ab diesem Donnerstag ist die Stelle am Grenzübergang in Betrieb. Hier können sich Pendler auf das Virus testen lassen.

 
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Schirnding - Der Freistaat Bayern richtet zusammen mit der Firma Centogene am Grenzübergang Schirnding eine mobile Teststelle für Grenzpendler ein. Dies hat die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes mitgeteilt.

Nach dem letzten Stand sind ab diesem Donnerstag ab 8 Uhr erstmals Tests am Grenzübergang Schirnding möglich. An den darauffolgenden Tagen ist die Teststelle wie folgt besetzt: Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 8 bis 16 Uhr

Die Teststelle am Grenzübergang soll vor allem von Grenzpendlern genutzt werden können.

Mögliche Nutzer der Teststelle Schirnding werden laut Wirtschaftsförderung im Sinne einer möglichst zügigen und reibungslosen Abwicklung gebeten, sich rechtzeitig vor dem Test auf der Homepage der Firma Centogene unter www.corona.centogene.com zu registrieren. Durch die Einrichtung eines persönlichen Accounts ist sichergestellt, dass die Information über das Vorliegen des Testergebnisses an die passende E-Mail-Adresse geschickt wird.

Nach der erstmaligen Erstellung des Accounts erhält der Nutzer eine Authentifizierungsmail, die er bestätigen muss. Sobald das Testergebnis vorliegt, erhalten die Getesteten per E-Mail eine Benachrichtigung.

Nach Aussage von Centogene liegt das Testergebnis spätestens 48 Stunden nach dem Test vor. Für den Covid-19 Test fallen keine Kosten an.

"Die mobile Teststelle am Grenzübergang Schirnding ist als weiteres Angebot für die Unternehmen und deren Arbeitnehmer im Landkreis Wunsiedel zu sehen", sagt Wirtschaftsförderer Rainer Rädel.

Die Ausnahmeregelungen der Einreise-Quarantäne-Verordnung des Freistaats für Berufspendler sowie das Angebot zur Nutzung der Corona-Teststelle in Marktleuthen bleiben von dem neuen Angebot unberührt.

Nach Aussagen der Bundespolizei sind über die üblichen Routinekontrollen hinaus keine zusätzlichen Grenzkontrollen für Berufspendler vorgesehen.

Den Arbeitgebern wird empfohlen, den tschechischen Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung für Berufspendler auszustellen. red

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