Sobald eine Region den Signalwert 35 überschreitet (Ampel auf Gelb), gilt vor allem deutlich öfter die Maskenpflicht. "Der Mund-Nasen-Schutz muss überall dort getragen werden, wo Menschen dichter zusammenkommen, zum Beispiel auf gut besuchten öffentlichen Plätzen, im Schulunterricht, bei Sport- und Kulturveranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden", erklärte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml. Die Einschränkungen betreffen auch die Gastronomie: Ab 23 Uhr darf nichts mehr verkauft werden. Private Treffen und Feiern sind ab dem Signalwert auf zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt. Sobald eine Region in die rote Kategorie fällt, gilt zusätzlich zu den vorher genannten Regeln, dass in der Gastronomie ab 22 Uhr Schluss ist. "Private Treffen und Feiern werden auf fünf Personen oder zwei Hausstände begrenzt", sagte Huml. Die neuen Regeln gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.