Wunsiedel/Marktredwitz Nur Zahnärzte dürfen nicht...

Corona-Schnelltests gelten als ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Foto: Bodo Schackow/dpa Quelle: Unbekannt

Corona-Schnelltests geben eine relative Sicherheit. Doch nicht jeder Mediziner darf bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn er das Stäbchen ansetzt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder