Wenig später, im vergangenen Jahr, holte der Forstmann sein gesamtes Waffenarsenal mit einem Anhänger wieder zurück nach Deutschland. Obwohl er nun weder im Besitz eines Waffenscheins noch einer Waffenbesitzkarte war, verständigte er selbst per E-Mail das Landratsamt über die Aktion.
Nun musste die Behörde handeln. Umgehend wurde mit Hilfe der Polizei eine Hausdurchsuchung anberaumt. Die Waffen wurden beschlagnahmt, und im Hof des Anwesens fand ein Polizeibeamter auch noch mehrere scharfe Patronen. Im Zuge der Auseinandersetzungen um seinen Job, aber auch bei der Hausdurchsuchung auf seinem Hof warf der Mann mit Beleidigungen nur so um sich. Da waren die "Arschlöcher" und sonstige wenig freundliche Bezeichnungen an der Tagesordnung. Leidtragende waren Polizeibeamte und Kollegen sowie eine Kollegin des Försters.
Der Angeklagte selber spricht vor Gericht von einem Willkürakt der Behörden und verliest eine 18 Seiten lange Erklärung über seine Sicht der Dinge. Vorher aber belehrte er das Gericht per Hinweis auf den hoheitlichen Bundesadler auf seiner Förstermütze, und dass ein Förster immer ein Förster bleibe und im Wald sogar polizeiliche Gewalt ausüben dürfe. Zu seinen persönlichen Verhältnissen widersprach er der Bezeichnung "Rentner". Nach wie vor sei er Förster, beharrte er.
Ausführlich klärte der Mann auf der Anklagebank dann das Gericht auf, dass die Justiz das alles seitenverkehrt sehe. Nicht er sei der Schuldige, sondern fast alle anderen. Die Justiz, vor allem der ihn verfolgende Oberstaatsanwalt. Die wahren Straftäter, so erklärte es der 60-Jährige, seien die Polizei, die Bayerische Forstverwaltung und vor allem der Staat. Sogar die Staatsanwaltschaft mache gemeinsame Sache mit der Staatskanzlei. Er sei der Verfolgte und Leidtragende. Deshalb werde er sich in dieser Sache nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag wenden. - dann werde man schon sehen. Geschlagene anderthalb Stunden lang gab der Angeklagte dem Gericht Nachhilfe in Sachen Rechtsfragen.
"Sie alle sind Straftäter, die einen Unschuldigen verfolgen", blickte er um sich und kam laut seiner Betrachtung auf nicht weniger als 64 Straftaten, denen er sich ausgesetzt sieht - bis hin zum Mordversuch. Deshalb stelle er Strafantrag und lasse sich doch nicht von einem solchen "Kriegstribunal" belangen. Denn das Gericht, das ihm geduldig zuhörte, sei befangen und begehe Rechtsbeugung. Im Übrigen sei der Ausdruck "Oarschluach" keinesfalls eine Beleidigung, sondern ein im Fränkischen gebräuchlicher Ausdruck. Eine Deutung, der sich das Schöffengericht nicht anschließen wollte. Schließlich kündigte der Mann auf der Anklagebank an, dass er wegen der Rufschädigung auf Wiedergutmachung klagen und selbstverständlich auch seine beschlagnahmten Waffen wiederhaben wolle. Er sei dienstfähig und unschuldig sowie Förster aus Leidenschaft.
Der psychiatrische Gutachter hatte in langen Gesprächen mit dem Mann in der Klinik herausgefunden, dass der Angeklagte offenbar seit einiger Zeit an Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen leide. Mitbewohner in seinem Haus habe er plötzlich als vom Teufel besessen gesehen, dazu fühle er sich gemobbt und von einem regelrechten Netzwerk des Staates und sogar von der Kirche sowie den Zeugen Jehovas verfolgt. Selbst in der psychiatrischen Klinik habe sich der Mann Nachstellungen ausgesetzt gesehen und sich in der Frauenstation verschanzt, da er befürchtete, dass sein Essen vergiftet sei. Wegen einer Persönlichkeitsstörung und Wahnvorstellungen sei er nur vermindert zurechnungsfähig.
Der Jurist des Landratsamtes sagte aus, die untere staatliche Behörde habe wegen der Waffen in den Händen des Mannes handeln müssen. Denn auch das Landratsamt hätten Informationen über Bedrohungen durch den Angeklagten erreicht. Da dem Mann ja Waffenschein und Waffenbesitzkarte entzogen worden waren, wurden die Waffen im Februar 2019 beschlagnahmt.
Kollegen des Angeklagten schilderten einen Vorfall im Staatswald, bei dem der bereits Entlassene im Wald mit dem Auto umherfuhr, Holz holte und Kollegen beleidigte.
In seinem Schlusswort ging der ehemalige Forstmann erst einmal mit dem Gutachter ins Gericht, der ihn mit seiner Beurteilung verleumdet und denunziert habe.
Der Staatsanwalt hielt dem Mann zugute, dass dieser Verfehlungen eingeräumt habe. Auch an den Beleidigungen komme man nicht vorbei. Dazu habe ihm der Gutachter eine verminderte Steuerungsfähigkeit eingeräumt. Er beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Angesichts der Tatsache, dass sich der Angeklagte bisher straffrei geführt habe, könne man ihm eine Bewährung zugestehen.
Auf eine milde Strafe angesichts seiner Persönlichkeitsstörung plädierte auch der Verteidiger.
Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Waffen bleiben eingezogen. "Man wird sehen, was der Gerichtshof in Den Haag dazu sagt", kommentierte der Angeklagte das Urteil des Gerichts. H. S.