Wunsiedel/Hof - Wie sie schreiben, geht aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung hervor, dass wegen des Bike-Parks mehrere große Wildschutzzonen eingerichtet werden müssen. "Das bedeutet, es gilt dort ein Betretungs- und Befahrungsverbot, das von den Behörden kontrolliert werden muss. Das gilt auch für Spaziergänger und Wanderer - bei Nichtbefolgung droht Strafe." Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei nur "Mittel zum Zweck". Und: "Es ist egal, was die Bevölkerung oder die Umweltschutzverbände noch in der zum Verfahren gehörenden Öffentlichkeitsbeteiligung an Fakten einbringen werden: Die Zuschüsse sind bereits bewilligt, die Planungen werden genehmigt werden, und der Baubeginn steht auch schon fest. Von der im Gesetz vorgeschriebenen Nullvariante kann keine Rede mehr sein." red