Hof
A 93: Betrunkener Hofer rast mit 200 Sachen an der Polizei vorbei
Mit reichlich Alkohol im Körper überholt ein Hofer auf der A 93 bei Selb einen Streifenwagen. Er fährt so dicht an ihm vorbei, dass die Polizisten den Luftzug spüren.

Selb/Hof - Grundsätzlich darf man auf der A 93 zwischen Selb und Schönwald schon mal Gas geben. Aber nur, wenn man nüchtern ist und einen Streifenwagen nicht so überholt, dass die Polizeibeamten einen gehörigen Schreck bekommen, weil kaum mehr ein Blatt Papier zwischen die beiden Autos passt. Diese Aktion hatte jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Wunsiedel.
Es war die Nacht zum 26. Mai dieses Jahres, als ein 24-Jähriger aus Hof von seiner Freundin nach Hause fuhr. Der Abend war nicht gerade berauschend gewesen. Ob der junge Mann etwas mehr getrunken hatte, weil das Pärchen in Streit geraten war, oder ob der Streit sich entzündete, weil er getrunken hatte, wurde vor Gericht nicht thematisiert. Auf jeden Fall wollte der Mann gegen 1.45 Uhr schnell nach Hause. Bis zur Ausfahrt Selb-Nord ist die Geschwindigkeit auf der A 93 noch auf 130 Stundenkilometer beschränkt.
Offensichtlich trat der 24-Jährige das Gaspedal durch. Mit 200 Stundenkilometern oder mehr, sagte ein Beamter der Selber Grenzpolizei als Zeuge vor Gericht aus, habe der Hofer das Polizeiauto überholt, das mit etwa 130 Kilometer pro Stunde fuhr. Dabei sei der Mann mit seinem Auto so dicht an den Streifenwagen herangefahren, dass er ihn fast gestreift hätte. "Ich habe nur noch einen Luftzug verspürt," erinnert sich der Polizist. Das seien Zentimeter, wenn nicht Millimeter gewesen, sagte er aus. Auch sein Kollege bestätigte die Aussage. Etwa 100 Meter weiter habe sich dann Ähnliches abgespielt. Der Fahrer habe eine leichte Kurve "geschnitten" und sei wiederum so knapp an einem Auto vorbeigefahren, dass er es fast gestreift hätte.
Die Polizei gab deshalb ebenfalls Gas. Weit über 200 habe er fahren müssen, um das Fahrzeug bei Rehau einzuholen, sagte der Beamte. Mit Martinshorn und Blaulicht habe man den Fahrer gestoppt. Eine Blutprobe ergab, dass der Mann mit 1,1 Promille unterwegs war. Ihm flatterte deshalb ein Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung und Alkohols am Steuer ins Haus. Dagegen legte er Einspruch ein, weshalb das Geschehen auf der A 93 nochmals vor dem Amtsgericht Wunsiedel aufgerollt wurde.
Vor Gericht bedauerte der Mann den Vorfall. Das Ergebnis der Blutprobe sei nicht wegzudiskutieren. Von einer Verkehrsgefährdung aber wollte er nichts wissen. Trotz der vier Biere, die er bei der Freundin getrunken hatte, habe er sich absolut fahrtauglich gefühlt, verteidigt er sich. Und warum sollte er keine 200 fahren, wenn die Autobahn frei ist?
Dem wollte die Staatsanwältin nicht folgen. Die Aussagen der Polizisten seien eindeutig, sagte sie und forderte einen Führerscheinentzug von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 3600 Euro. Der Verteidiger hielt dem entgegen. Die Straßenverkehrsgefährdung sei nicht zweifelsfrei erwiesen.
Die Richterin verurteilte den 24-Jährigen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und einem Führerscheinentzug von sechs Monaten.
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